Wir rechnen Ihnen beides vor: was Sie in der privaten Krankenversicherung gewinnen und was Sie sich damit einhandeln. Erst danach reden wir über Tarife.
Unabhängiger Vergleich. Wir empfehlen regelmäßig, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn das die bessere Wahl ist.
Beide Systeme werden teurer, nur aus unterschiedlichen Gründen. Die GKV folgt Ihrem Einkommen, die PKV den Gesundheitskosten Ihres Tarifs.
Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung, kein Angebot. Angenommen wird für die PKV ein mittleres Komfort-Absicherungsniveau (Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, GOÄ-Höchstsatz) – kein Premium-Tarif mit Einbettzimmer und keine Basisabsicherung mit Mehrbettzimmer; bei anderem Leistungsniveau weicht der Beitrag entsprechend nach oben oder unten ab. Beide Linien zeigen den Eigenanteil inklusive Pflegeversicherung. GKV: Arbeitnehmeranteil (Kranken 8,75 % + Pflege 1,8 %, Kinderlosenzuschlag nicht enthalten), gedeckelt an der mit den Löhnen wachsenden Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €/Jahr, Stand 2026); nach Renteneintritt wächst die Rente im Modell mit derselben Rate weiter wie zuvor die Löhne, entsprechend der gesetzlichen Rentenniveau-Kopplung. Vermietung, Kapitalerträge und Zinsen sind für regulär durchgehend gesetzlich Versicherte im Ruhestand (KVdR) nicht beitragspflichtig und daher nicht enthalten. PKV: Beitrag nach hälftigem Arbeitgeberzuschuss, dieser gedeckelt auf einen festen Höchstbetrag (nicht auf das individuelle Einkommen). Angenommen werden 3 % jährliche Beitragssteigerung in der PKV-Kranken, moderates Wachstum der Pflegepflichtversicherung, Wegfall des gesetzlichen 10 %-Zuschlags ab 60 sowie des Krankentagegelds ab Renteneintritt mit 67. Ab 67 zahlt statt des Arbeitgebers die Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % der Rente (max. 508,59 €), der nur die Kranken-, nicht die Pflegeversicherung abdeckt – daher der sichtbare Kostensprung zum Renteneintritt. Nicht berücksichtigt: individuelle Beitragsentlastungstarife sowie Betriebsrenten. Individuelle Verläufe weichen erheblich ab.
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, wie Sie arbeiten – nicht davon, was Sie möchten.
Wer regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze verdient, also über 6.450 € brutto im Monat, wird versicherungsfrei und darf wechseln.
Freiberufler und Gewerbetreibende können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Der GKV-Beitrag ist für sie oft der teurere Weg.
Der Dienstherr übernimmt den größten Teil der Kosten. Versichert wird nur der Rest – deshalb ist die PKV hier fast immer günstiger.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, gilt aber für das gesamte Studium und ist nicht widerrufbar.
Beihilfeberechtigte versichern privat nur den Anteil, den der Dienstherr nicht übernimmt. Ein Restkostentarif kostet dadurch häufig weniger als der halbe GKV-Beitrag – bei besserer Leistung. Die genauen Sätze unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.
Beihilfesätze im DetailVollversicherung und Zusatztarife der großen privaten Krankenversicherer – mit allen aktuellen Tarifen und deren Leistungen.
Vollversicherung und Zusatztarife der Allianz im Detail.
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Angebot erhaltenNicht automatisch, aber der Beitrag steigt. Versicherer bilden aus dem Beitrag Alterungsrückstellungen, die den Anstieg dämpfen. Zusätzlich fließt ab dem 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent zurück, und mit dem Renteneintritt entfallen einzelne Bausteine. Wer trotzdem entlasten will, kann in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln – der Anspruch darauf steht im Gesetz.
Vor dem 55. Lebensjahr ja, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt – etwa weil das Einkommen unter die Grenze fällt, eine Anstellung angenommen wird oder Arbeitslosigkeit eintritt. Ab 55 ist eine Rückkehr nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Der Versicherer prüft die Gesundheit und kann einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Leistungen ausschließen oder ablehnen. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag zeigt die Antworten mehrerer Versicherer, ohne dass eine Ablehnung in einem Hinweissystem vermerkt wird.
Ja. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe des halben Beitrags, begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige tragen den Beitrag allein, können ihn aber steuerlich geltend machen.
Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag, meist zwischen 130 und 200 Euro monatlich ohne Beihilfeanspruch. Bei Beamten übernimmt der Dienstherr in der Regel 80 Prozent, wodurch der Beitrag deutlich sinkt. Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen dort beitragsfrei mitversichert bleiben.
Wer als Angestellter versicherungsfrei wird, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende aus der gesetzlichen Kasse austreten und muss die neue Absicherung nachweisen. Für einen Wechsel zum Jahreswechsel sollte der Antrag deshalb im Herbst stehen – die Gesundheitsprüfung braucht Vorlauf.