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Die PKV ist besser. Und nicht für jeden die richtige Wahl.

Wir rechnen Ihnen beides vor: was Sie in der privaten Krankenversicherung gewinnen und was Sie sich damit einhandeln. Erst danach reden wir über Tarife.

Unabhängiger Vergleich. Wir empfehlen regelmäßig, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, wenn das die bessere Wahl ist.

Was ein Wechsel über ein Leben kostet

Beide Systeme werden teurer, nur aus unterschiedlichen Gründen. Die GKV folgt Ihrem Einkommen, die PKV den Gesundheitskosten Ihres Tarifs.

35 Jahre
90.000 €
über die dargestellte Zeit
Gesetzlich, Arbeitnehmeranteil Privat, Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss

Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung, kein Angebot. Angenommen wird für die PKV ein mittleres Komfort-Absicherungsniveau (Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, GOÄ-Höchstsatz) – kein Premium-Tarif mit Einbettzimmer und keine Basisabsicherung mit Mehrbettzimmer; bei anderem Leistungsniveau weicht der Beitrag entsprechend nach oben oder unten ab. Beide Linien zeigen den Eigenanteil inklusive Pflegeversicherung. GKV: Arbeitnehmeranteil (Kranken 8,75 % + Pflege 1,8 %, Kinderlosenzuschlag nicht enthalten), gedeckelt an der mit den Löhnen wachsenden Beitragsbemessungsgrenze (69.750 €/Jahr, Stand 2026); nach Renteneintritt wächst die Rente im Modell mit derselben Rate weiter wie zuvor die Löhne, entsprechend der gesetzlichen Rentenniveau-Kopplung. Vermietung, Kapitalerträge und Zinsen sind für regulär durchgehend gesetzlich Versicherte im Ruhestand (KVdR) nicht beitragspflichtig und daher nicht enthalten. PKV: Beitrag nach hälftigem Arbeitgeberzuschuss, dieser gedeckelt auf einen festen Höchstbetrag (nicht auf das individuelle Einkommen). Angenommen werden 3 % jährliche Beitragssteigerung in der PKV-Kranken, moderates Wachstum der Pflegepflichtversicherung, Wegfall des gesetzlichen 10 %-Zuschlags ab 60 sowie des Krankentagegelds ab Renteneintritt mit 67. Ab 67 zahlt statt des Arbeitgebers die Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 % der Rente (max. 508,59 €), der nur die Kranken-, nicht die Pflegeversicherung abdeckt – daher der sichtbare Kostensprung zum Renteneintritt. Nicht berücksichtigt: individuelle Beitragsentlastungstarife sowie Betriebsrenten. Individuelle Verläufe weichen erheblich ab.

Erste Frage vor allen anderen

Dürfen Sie überhaupt wechseln?

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, wie Sie arbeiten – nicht davon, was Sie möchten.

77.400 €Bruttojahreseinkommen, 2026

Angestellte

Wer regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze verdient, also über 6.450 € brutto im Monat, wird versicherungsfrei und darf wechseln.

jederzeitohne Einkommensgrenze

Selbstständige

Freiberufler und Gewerbetreibende können unabhängig vom Einkommen in die PKV. Der GKV-Beitrag ist für sie oft der teurere Weg.

50–80 %Beihilfe des Dienstherrn

Beamte

Der Dienstherr übernimmt den größten Teil der Kosten. Versichert wird nur der Rest – deshalb ist die PKV hier fast immer günstiger.

auf AntragBefreiung nötig

Studenten

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, gilt aber für das gesamte Studium und ist nicht widerrufbar.

Alle Voraussetzungen im Detail →

Beide Seiten, gleich ausführlich

Was Sie gewinnen und was Sie abgeben

Dafür spricht

  • Leistungen stehen im VertragWas Ihr Tarif zusagt, gilt lebenslang. In der GKV entscheidet der Gesetzgeber, was der Leistungskatalog künftig enthält.
  • Freie Arzt- und BehandlungswahlFacharzttermine ohne Überweisung, Behandlung durch den Chefarzt, Einbettzimmer – je nach Tarif.
  • Beitrag hängt nicht vom Gehalt abWer viel verdient, zahlt in der GKV bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit. In der PKV zählen Alter, Gesundheit und Tarif.
  • Deutlich bessere ZahnleistungenErstattungen von 70 bis 100 Prozent für Zahnersatz sind üblich, gegenüber einem Festzuschuss in der GKV.
  • BeitragsrückerstattungViele Tarife zahlen mehrere Monatsbeiträge zurück, wenn keine Rechnungen eingereicht werden.

Dagegen spricht

  • Der Beitrag steigt im AlterAlterungsrückstellungen dämpfen den Anstieg, sie verhindern ihn nicht. Wer mit 70 zahlen können muss, sollte das früh einplanen.
  • Der Rückweg ist praktisch verschlossenAb 55 Jahren ist eine Rückkehr in die GKV nur in engen Ausnahmefällen möglich. Diese Entscheidung ist auf Jahrzehnte angelegt.
  • Gesundheitsprüfung entscheidet mitVorerkrankungen führen zu Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung.
  • Kinder und Partner kosten extraDie beitragsfreie Familienversicherung der GKV gibt es hier nicht. Jede Person braucht einen eigenen Vertrag.
  • VorleistungspflichtRechnungen werden zunächst selbst bezahlt und dann eingereicht – Verwaltungsaufwand, den viele unterschätzen.
Für Beamte und Anwärter

Wenn der Dienstherr den Großteil zahlt

Beihilfeberechtigte versichern privat nur den Anteil, den der Dienstherr nicht übernimmt. Ein Restkostentarif kostet dadurch häufig weniger als der halbe GKV-Beitrag – bei besserer Leistung. Die genauen Sätze unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.

Beihilfesätze im Detail
Beamtin oder Beamter im Dienst50 %
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
Versorgungsempfänger im Ruhestand70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder80 %
Unabhängig verglichen

Die Anbieter im Detail

Vollversicherung und Zusatztarife der großen privaten Krankenversicherer – mit allen aktuellen Tarifen und deren Leistungen.

Anbieter

Allianz Private Krankenversicherung

Vollversicherung und Zusatztarife der Allianz im Detail.

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AXA Krankenversicherung

Vollversicherung und Zusatztarife der AXA im Detail.

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DKV Deutsche Krankenversicherung

Vollversicherung und Zusatztarife der DKV im Detail.

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HanseMerkur Krankenversicherung

Fit-Tariflinien und die mehrfach ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung im Detail.

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Hallesche Krankenversicherung

NK.select und PRIMO Tariflinien sowie alle Zusatzversicherungen im Detail.

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Signal Iduna Krankenversicherung

Die neue privat-SI Tariflinie mit START-SI, KOMFORT-SI und EXKLUSIV-SI im Detail.

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SDK Süddeutsche Krankenversicherung

Das Baukastenprinzip aus AM-, S- und Z-Reihe im Detail.

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ARAG Krankenversicherung

KomfortKlasse, MedExtra und MedBest inklusive Patienten-Rechtsschutz im Detail.

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Barmenia Krankenversicherung

Die einsA-Tariffamilie und die ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung Mehr Zahn im Detail.

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uniVersa Krankenversicherung

Deutschlands älteste PKV mit den vier Vollversicherungslinien im Detail.

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Was am häufigsten gefragt wird

Fragen, die vor dem Wechsel zählen

Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Nicht automatisch, aber der Beitrag steigt. Versicherer bilden aus dem Beitrag Alterungsrückstellungen, die den Anstieg dämpfen. Zusätzlich fließt ab dem 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent zurück, und mit dem Renteneintritt entfallen einzelne Bausteine. Wer trotzdem entlasten will, kann in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln – der Anspruch darauf steht im Gesetz.

Kann ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Vor dem 55. Lebensjahr ja, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt – etwa weil das Einkommen unter die Grenze fällt, eine Anstellung angenommen wird oder Arbeitslosigkeit eintritt. Ab 55 ist eine Rückkehr nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Der Versicherer prüft die Gesundheit und kann einen Risikozuschlag verlangen, einzelne Leistungen ausschließen oder ablehnen. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag zeigt die Antworten mehrerer Versicherer, ohne dass eine Ablehnung in einem Hinweissystem vermerkt wird.

Zahlt der Arbeitgeber weiterhin mit?

Ja. Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe des halben Beitrags, begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige tragen den Beitrag allein, können ihn aber steuerlich geltend machen.

Was kosten Kinder?

Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag, meist zwischen 130 und 200 Euro monatlich ohne Beihilfeanspruch. Bei Beamten übernimmt der Dienstherr in der Regel 80 Prozent, wodurch der Beitrag deutlich sinkt. Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen dort beitragsfrei mitversichert bleiben.

Bis wann muss gekündigt werden?

Wer als Angestellter versicherungsfrei wird, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende aus der gesetzlichen Kasse austreten und muss die neue Absicherung nachweisen. Für einen Wechsel zum Jahreswechsel sollte der Antrag deshalb im Herbst stehen – die Gesundheitsprüfung braucht Vorlauf.