SDK Vollversicherung: das Baukastenprinzip GesundheitsFAIR
Anders als viele andere private Krankenversicherer mit fest geschnürten Tarifpaketen setzt die SDK bei der Vollversicherung auf ein Baukastenprinzip, das 2017 unter dem Namen GesundheitsFAIR eingeführt wurde. Jede Vollversicherung besteht aus drei Pflichtbausteinen, die individuell in unterschiedlichen Leistungsstufen gewählt werden können, sowie mehreren optionalen Ergänzungsbausteinen.
| Baustein | Bereich | Verfügbare Varianten |
|---|---|---|
| Ambulant (Pflicht) | Arztbehandlung, Arznei- und Heilmittel | AM10–AM13 (Erwachsene), AM30–AM33 (Kinder) |
| Stationär (Pflicht) | Krankenhausaufenthalt | S1, S1DD, S3 |
| Zahn (Pflicht) | Zahnbehandlung und Zahnersatz | Z6, Z6SB, Z8, Z9 |
| Naturheilkunde (optional) | Alternative Heilmethoden | NH |
| Vorsorge Kinder (optional) | U-Untersuchungen, J1 | VP |
| Pflegeergänzung, Krankentagegeld (optional) | Einkommensabsicherung | Diverse |
Diese Struktur erlaubt eine sehr passgenaue Zusammenstellung des eigenen Versicherungsschutzes: Wer beispielsweise im ambulanten Bereich einen höheren Selbstbehalt in Kauf nehmen möchte, dafür aber beim Zahnschutz keine Kompromisse eingehen will, kann genau diese Kombination wählen. Für einen Teil der Baustein-Serien – darunter AM10 bis AM13, AM30 bis AM33 sowie VP und Z6, Z6SB, Z8, Z9 bei Erwachsenen und zusätzlich NH sowie S3 bei Kindern – hat die SDK zudem eine Beitragsgarantie ausgesprochen, die zusätzliche Planungssicherheit schafft. Für Jugendliche ist aktuell keine gesonderte Beitragsgarantie hinterlegt.
Die Premiumkombination AM12 + S1 + Z9
Für besonders anspruchsvolle Ansprüche gilt die Kombination aus den Bausteinen AM12, S1 und Z9 als eine der leistungsstärksten verfügbaren Vollversicherungskombinationen auf dem deutschen Markt: Sie erhielt von allen vier relevanten unabhängigen Ratingagenturen – Morgen & Morgen, KVpro.de, Softfair und Levelnine – jeweils die Höchstnote. Diese Übereinstimmung über verschiedene Institute mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden hinweg ist am PKV-Markt eher selten und unterstreicht die Leistungsstärke dieser spezifischen Baustein-Kombination.
SDK ambulanter Tarif: die AM-Reihe im Detail
SDK AM12
- Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl
- 20 % Selbstbeteiligung, gedeckelt auf maximal 960 € pro Kalenderjahr
- Darüber hinaus 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten
Die Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich wirkt nicht als klassischer Jahresfreibetrag, sondern als kombiniertes Modell: Bis zum Erreichen der 960-Euro-Obergrenze trägt die versicherte Person 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten selbst, danach übernimmt die SDK die vollen 100 Prozent. Diese Struktur sorgt für eine gewisse Eigenbeteiligung im Alltag, begrenzt das finanzielle Risiko bei größeren Behandlungen aber wirksam nach oben. Wer regelmäßig zum Arzt geht, etwa aufgrund einer chronischen Erkrankung, profitiert von der Kombination aus prozentualer Beteiligung und fester Obergrenze besonders deutlich, da die eigene finanzielle Belastung über das Jahr hinweg gut kalkulierbar bleibt.
Besonders praxisrelevant ist die genaue Definition der Vorsorgeleistungen, die unabhängig von der Selbstbeteiligung erstattet werden: Neben den ambulanten Vorsorgeuntersuchungen selbst zählen dazu bis zu 500 Euro Rechnungsbetrag innerhalb von drei Kalenderjahren für weitere, in einer eigenen Liste der SDK definierte Präventionsmaßnahmen. Zusätzlich werden Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die Grippeschutzimpfung, die Zeckenschutzimpfung, die Malariaprophylaxe, Reiseschutzimpfungen sowie Impfungen für berufsbedingte Auslandsaufenthalte bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr erstattet – unabhängig von der Selbstbeteiligung und ohne Einfluss auf die Beitragsrückerstattung.
SDK stationärer Tarif: S1, S1DD und S3 im Vergleich
Bei der stationären Absicherung bietet die SDK drei unterschiedlich ausgestaltete Bausteine an, die sich vor allem in der Frage unterscheiden, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Privatarztbehandlung möglich ist.
| Baustein | Privatarztbehandlung | Erstattung nach GOÄ |
|---|---|---|
| S1 | Uneingeschränkt bei jedem stationären Aufenthalt | Auch über die Höchstsätze hinaus |
| S1DD | Nur bei schweren Krankheiten gemäß Liste des Versicherers | Regelfall bis Höchstsatz, bei schweren Krankheiten auch darüber |
| S3 | Nicht enthalten, nur Regel- und Belegarztleistungen | Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ |
Der Baustein S1 bietet damit den umfassendsten Schutz: Unterbringung im Einbettzimmer, Privatarztbehandlung bei jedem stationären Aufenthalt und eine Erstattung, die auch über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehen kann. Zusätzlich wird im S1-Baustein auch stationäre Psychotherapie erstattet, was nicht bei jedem Anbieter im Grundschutz enthalten ist. Der Zwischenbaustein S1DD beschränkt die Privatarztbehandlung auf schwere Krankheiten gemäß einer festgelegten Liste, bietet dafür aber einen günstigeren Beitrag als S1, während der Grundbaustein S3 mit Regel- und Belegarztleistungen eine solide, aber deutlich schlankere Absicherung darstellt.
SDK Zahntarif in der Vollversicherung: die Z-Reihe
| Leistung | Z6SB/Z6 | Z8 | Z9 |
|---|---|---|---|
| Zahnbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz | 60 % | 80 % | 90 % |
| Kieferorthopädie | 60 % | 80 % | 90 % |
| Prophylaxe (BRE-unschädlich) | – / 250 € | 250 € | 500 € |
| Gebührenordnung (GOZ) | Bis Höchstsatz | Bis Höchstsatz | Über Höchstsatz |
Zahnstaffel: maximal erstattungsfähig sind im 1.–2. Kalenderjahr 3.000 €, im 1.–3. Kalenderjahr 5.000 € und im 1.–4. Kalenderjahr 7.500 €. Bei Unfall entfällt diese Begrenzung.
SDK Z9
- 100 % Erstattung für Zahnbehandlungen, ohne Selbstbeteiligung
- 90 % Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und GOÄ hinaus
Der Premium-Baustein Z9 hebt sich von den Basisvarianten Z6 und Z8 vor allem dadurch ab, dass die Erstattung ausdrücklich auch über die gesetzlichen Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinausgehen kann – ein Detail, das bei aufwendigeren, aus medizinischer Sicht besonders gut begründeten Behandlungen finanziell relevant werden kann. Wer darüber hinaus eine noch höhere Erstattung für einzelne Leistungsbereiche wünscht, kann den Vollversicherungsschutz ergänzend um die separate ZP-Zahnzusatzversicherung der SDK erweitern. Diese zweistufige Absicherungslogik – solide Grundabsicherung im Vollversicherungsbaustein, optionale Aufstockung über die Zusatzversicherung – erlaubt es, den Zahnschutz sehr genau an die eigenen Bedürfnisse anzupassen, ohne von Anfang an in den teuersten Vollversicherungstarif einsteigen zu müssen.
SDK Beitragsrückerstattung im Detail
Ein zentrales Element der SDK-Vollversicherung ist die Beitragsrückerstattung (BRE), die für jede versicherte Person gesondert ermittelt wird. Praktisch bedeutet das: Nimmt ein Familienmitglied Leistungen in Anspruch, hat dies keinerlei Einfluss auf den BRE-Anspruch der übrigen, leistungsfrei gebliebenen Familienmitglieder – jede Person wird bei der SDK individuell betrachtet.
Wichtig für die praktische Handhabung: Vorsorgeleistungen bis 500 Euro pro Jahr und Zahnprophylaxe bis 500 Euro pro Jahr gelten ausdrücklich als BRE-neutral und mindern den Anspruch nicht – wer also regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung oder professionellen Zahnreinigung geht, muss deswegen nicht auf die Beitragsrückerstattung verzichten. Bei der Entscheidung, ob sich das Einreichen einer Rechnung lohnt, empfiehlt die SDK selbst einen einfachen Vergleich: die um den Selbstbehalt geminderten Rechnungsbeträge eines Kalenderjahres der zu erwartenden Beitragsrückerstattung gegenüberzustellen, jeweils bezogen auf die einzelne versicherte Person. Nur wenn die Erstattungssumme abzüglich Selbstbehalt höher ausfällt als die BRE, lohnt sich das Einreichen finanziell.
Die Höhe der Rückerstattung berechnet sich prozentual vom Jahresbeitrag und steigt mit der Anzahl der Vertragsjahre an. Am Beispiel der Premiumkombination AM12 + S1 + Z9 lässt sich dieses Prinzip besonders gut nachvollziehen: Je länger die Leistungsfreiheit anhält, desto größer fällt der zurückerstattete Anteil des Jahresbeitrags aus – ein Anreiz, der sich über die Vertragslaufzeit finanziell deutlich bemerkbar machen kann. Da sich die Rückerstattung prozentual und nicht als fixer Betrag berechnet, profitieren gerade Versicherte mit höherwertigen Baustein-Kombinationen von einer verhältnismäßig attraktiveren Rückerstattung, was die Wahl der Premiumkombination zusätzlich attraktiv macht.
Für die praktische Handhabung bedeutet das: Wer im Laufe eines Jahres keine Rechnungen zur Erstattung einreicht – abgesehen von den BRE-neutralen Vorsorge- und Prophylaxeleistungen –, erhält im Folgejahr automatisch den entsprechenden Anteil des Jahresbeitrags zurück. Diese Systematik unterscheidet sich von reinen Bonusmodellen anderer Anbieter dadurch, dass sie sich unmittelbar am tatsächlich gezahlten Beitrag orientiert und damit über die Vertragsjahre hinweg automatisch mitwächst.
Rechenbeispiel: So maximieren Sie Ihre Beitragsrückerstattung
Angenommen, eine versicherte Person hat im Laufe eines Jahres Rechnungen über insgesamt 400 Euro gesammelt, bei einem vereinbarten Selbstbehalt von 500 Euro im gewählten AM-Baustein. Da die Rechnungssumme unterhalb des Selbstbehalts liegt, würde ohnehin keine Erstattung durch die SDK erfolgen – in diesem Fall lohnt sich das Einreichen der Rechnungen finanziell nicht, da der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung sonst verloren ginge, ohne dass dem eine tatsächliche Kostenerstattung gegenübersteht. Erst wenn die Rechnungssumme abzüglich Selbstbehalt höher ausfällt als die zu erwartende Beitragsrückerstattung, überwiegt der finanzielle Vorteil des Einreichens.
SDK private Krankenversicherung für Familien: Kinder und Vorsorge
Für Familien hält die SDK-Vollversicherung mehrere spezifische Vorteile bereit. Kinder zahlen generell nur den halben ambulanten Selbstbehalt, und zwar bis zum Ende des Jahres, in dem sie ihren 15. Geburtstag begehen. Über den speziellen VP-Baustein werden zudem die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 sowie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 zu 100 Prozent erstattet – unabhängig vom sonst gewählten Leistungsumfang. Für Kinder stehen zudem eigene ambulante Bausteine (AM30 bis AM33) zur Verfügung, die eigenständig kalkuliert sind und nicht automatisch der Elternwahl entsprechen müssen.
Da die Wahl der Bausteine für Kinder unabhängig von der Wahl der Eltern erfolgen kann, lässt sich der Versicherungsschutz des Nachwuchses gezielt an die individuellen gesundheitlichen Bedürfnisse anpassen, ohne automatisch das gesamte, möglicherweise teurere Leistungsniveau der Eltern übernehmen zu müssen. Diese Trennung erlaubt es Familien, den Beitrag für die Kinderabsicherung eigenständig zu kalkulieren und bei Bedarf – etwa mit zunehmendem Alter der Kinder – schrittweise anzupassen.
SDK Selbstbehalt anpassen und intern wechseln
Ein besonderer Vorteil der SDK-Vollversicherung ist die hohe Flexibilität bei der Selbstbeteiligung: Eine Anpassung des Selbstbehalts ist jederzeit zum 1. des Folgemonats möglich, ohne dass dafür eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Das erlaubt es Versicherten, ihren Vertrag flexibel an veränderte Lebens- und Einkommenssituationen anzupassen, etwa nach einem Wechsel von der Anstellung in die Selbstständigkeit oder umgekehrt. Wie bei jedem privaten Krankenversicherer gilt zudem das gesetzliche Recht auf einen internen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz, bei dem die bereits angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben.
SDK private Krankenversicherung für Beamte: Beihilfe-Restkostentarife
Für Beihilfeberechtigte bietet die SDK eigene Restkostentarife an, die auf denselben Bausteinen wie die reguläre Vollversicherung basieren – also der AM-Reihe für den ambulanten und der S-Reihe für den stationären Bereich –, jedoch speziell für den Beihilfekontext kalibriert wurden. Je nach persönlicher Situation liegt der Beihilfesatz für Beamte und ihre Angehörigen zwischen 50 und 80 Prozent; die SDK übernimmt den verbleibenden Rest. Wie hoch die Beihilfe je nach Bundesland und Familienstand ausfällt, zeigt der Ratgeber zur Beihilfe für Beamte im Detail.
SDK Beihilfetarife
- Volle Kostenübernahme für Arztbehandlung, Zahnarzt und Zahnersatz bei freier Arztwahl
- Alternativ wählbar: 10 % Selbstbehalt beziehungsweise maximal 260 € Eigenanteil pro Jahr für dieselben Bereiche
- Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Ambulante Leistungen von der Brille bis zum Heilpraktiker inklusive schneller Terminvergabe
- Alternative Tarifoption: Krankenhaustagegeld bei Mehrbettzimmer-Belegung oder Verzicht auf privatärztliche Behandlung
Rechenbeispiel: So passt der Erstattungssatz zur Beihilfe
Erhält ein Beamter von seinem Dienstherrn eine Beihilfe von 70 Prozent, sollte der gewählte SDK-Erstattungssatz ebenfalls bei 30 Prozent liegen, damit sich beide Anteile exakt zu 100 Prozent ergänzen. Wählt derselbe Beamte versehentlich eine zu niedrige Restkostenerstattung, verbleibt eine Deckungslücke, die er im Ernstfall selbst tragen muss – wählt er dagegen eine zu hohe Erstattung, zahlt er unnötig für eine Doppelabsicherung, die faktisch nie in voller Höhe zur Auszahlung kommen kann.
Auch bei den Beihilfetarifen legt die SDK Wert auf eine frühzeitige Bildung von Rückstellungen für höhere Gesundheitskosten im Alter, damit der Vertrag durch den erhöhten Beihilfesatz und umfangreiche Wechseloptionen auch im Ruhestand bezahlbar bleibt. Ältere, für Neukunden geschlossene Beihilfetarife der sogenannten A-Reihe (etwa A75, A80, A100 bis A109 sowie A210 und A220) werden für Bestandskunden weitergeführt, während aktuelle Beihilfetarife dem gleichen modularen Prinzip wie die Vollversicherung folgen und flexible Selbstbehalt-Anpassungen ohne Gesundheitsprüfung erlauben. Im FINANZtest-Vergleich der Stiftung Warentest (Ausgabe 10/2016) wurden die Beihilfeergänzungs- und Wahlleistungstarife der SDK für Beamte untersucht. Welche Kriterien die einzelnen Testinstitute jeweils bewerten, zeigt der eigene Ratgeber zu PKV-Tests.
Für Beamte auf Probe oder Beamtenanwärter, deren Beihilfesatz sich im Laufe der Laufbahn noch ändern kann, empfiehlt sich zudem ein regelmäßiger Abgleich des gewählten Selbstbehalts mit der aktuellen Beihilfequote: Steigt der Beihilfesatz im Laufe der Karriere, etwa durch die Verbeamtung auf Lebenszeit oder eine veränderte familiäre Situation, kann eine Anpassung der Restkostenversicherung sinnvoll sein, um weder zu viel noch zu wenig Eigenschutz vorzuhalten.
SDK private Krankenversicherung für Studenten: Tarife und Optionsrecht
Auch Studenten können sich bei der SDK in den modularen Varianten der AM-, S- und Z-Reihe versichern und damit von denselben Bausteinen profitieren, die auch Angestellten und Selbstständigen zur Verfügung stehen. Die Kombination AM12 + S1 + Z8 wurde von Stiftung Warentest in Finanztest speziell für Studenten mit der Note „sehr gut" ausgezeichnet.
Besonders wertvoll für den späteren Berufseinstieg ist das Optionsrecht: Nach Abschluss des Studiums lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine reguläre Vollversicherung für Angestellte oder, bei entsprechender Laufbahn, für Beamte wechseln. Wer während des Studiums einen unerwarteten Gesundheitszustand entwickelt hätte, der bei einem Neuabschluss zu Risikozuschlägen führen könnte, ist durch dieses Optionsrecht abgesichert – der zum Zeitpunkt des Studienabschlusses bestehende Gesundheitszustand spielt für den Übergang keine Rolle.
Studenten profitieren beim Baukastenprinzip GesundheitsFAIR von derselben Flexibilität wie andere Versicherte: Wer während des Studiums zunächst nur ein überschaubares Budget zur Verfügung hat, kann die AM-, S- und Z-Bausteine bewusst auf einem günstigeren Niveau kombinieren und diese später, etwa nach dem Berufseinstieg mit gestiegenem Einkommen, gezielt aufstocken. Diese schrittweise Ausbaufähigkeit über die Studienzeit hinweg unterscheidet die SDK deutlich von Anbietern mit starren, unveränderlichen Studententarifen, bei denen der gesamte Leistungsumfang von vornherein fest und unveränderbar feststeht.
Zwischenfazit Vollversicherung
Mit dem Baukastenprinzip aus AM-, S- und Z-Reihe bietet die SDK eine der flexibelsten Vollversicherungsstrukturen am deutschen Markt. Die Kombination aus hoher Grundabsicherung – Einbettzimmer bereits im Standardtarif – und einer familienfreundlichen Ausgestaltung macht die SDK zu einer soliden Wahl für unterschiedlichste Lebenssituationen, von Berufseinsteigern über Studenten bis zu Beamten.
SDK private Krankenversicherung für Ärzte: Sonderkonditionen und Betriebliche KV
Für angestellte und niedergelassene Ärzte bietet die SDK ihre Vollversicherung mit gezielten Sonderkonditionen an. Wie bei allen SDK-Tarifen gilt auch hier das Baukastenprinzip GesundheitsFAIR: Statt eines starren Pakets kombinieren Mediziner ihre AM-, S- und Z-Bausteine individuell nach dem eigenen Bedarf, ohne für ungenutzte Leistungen mitzuzahlen.
SDK PKV für Ärzte
- Sonderkonditionen für angestellte und niedergelassene Ärzte
- Eigener Beitragsrechner speziell für angestellte Ärzte mit direkter Anzeige des persönlichen Monatsbeitrags
- Freie Kombination der AM-, S- und Z-Tarifbausteine wie in der regulären GesundheitsFAIR-Linie
- Beitragsrückerstattung ab dem ersten Jahr ohne Leistungsinanspruchnahme möglich
Für niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis bietet die SDK zusätzlich die Möglichkeit, eine Betriebliche Krankenversicherung für die eigenen Mitarbeiter einzuführen. Da Arbeit einen erheblichen Einfluss auf Wohlergehen und Gesundheit hat, profitieren Praxisinhaber davon, wenn Ausfallzeiten und die damit verbundenen Einkommensverluste möglichst gering bleiben – ein Baustein, der sich ohne großen administrativen Aufwand einführen lässt und die eigene Praxis als Arbeitgeber attraktiver macht.
Für Medizinstudenten, die bereits während des Studiums einen SDK-Studententarif abgeschlossen haben, ist der Übergang in die regulären Ärzte-Konditionen nach dem Studienabschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich – der zu diesem Zeitpunkt bestehende Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle mehr.
Da Ärzte und Zahnärzte die Gebührenordnungen GOÄ und GOZ aus dem eigenen Berufsalltag genau kennen, fällt es dieser Berufsgruppe häufig leichter als anderen Versicherten, das für die eigene Situation passende Erstattungsniveau bei den Bausteinen der AM-Reihe einzuschätzen. Wer beispielsweise im eigenen Praxisalltag regelmäßig selbst Leistungen oberhalb der Regelhöchstsätze abrechnet, weiß aus eigener beruflicher Erfahrung genau, in welchem finanziellen Rahmen sich auch die eigene private Behandlung als Patient bewegen kann, und kann die persönliche Tarifwahl entsprechend gezielt danach ausrichten.
SDK Zusatzversicherungen: Die ZP- und SP-Tarife
Neben der Vollversicherung bietet die SDK ein breites Portfolio an Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte, ergänzt um ein präventives Gesundheitsmanagement mit Gesundheits-Coachings und digitalen Gesundheitsservices.
ZP-Tarifserie
4 Varianten, bis 100 % Erstattung
Krankenhauszusatzversicherung
Chefarzt, freie Krankenhauswahl, Rooming-in
Pflegetagegeld & Pflege-Bahr
Mit und ohne staatliche Förderung
Sehhilfen & Kostenerstattung
Für GKV-Versicherte mit Kostenerstattungsprinzip
Krankentagegeld & Krankenhaustagegeld
Für Angestellte und Selbstständige
Reiseversicherungen
Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Rücktrittsschutz
SDK-Zahnzusatzversicherung ZP: Leistungen der Tarifstufen ZP5 bis ZP1
Im Jahr 2020 hat die SDK ihre frühere Zahnzusatzversicherung ZAHNprivat durch die leistungsstärkere ZP-Tarifserie mit vier aufeinander aufbauenden Varianten ersetzt. Alle Tarife decken Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie ab; die Unterschiede liegen in den jeweiligen Erstattungssätzen und Leistungsgrenzen.
SDK ZP5
- 50 % Erstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Prophylaxe-Budget: 50 € pro Kalenderjahr
- Kieferorthopädie für Kinder: 50 %, max. 1.500 €
SDK ZP7
- 70 % Erstattung für Zahnersatz, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Füllungen und professionelle Zahnreinigung
- Prophylaxe-Budget: 100 € pro Kalenderjahr
- Kieferorthopädie für Kinder: 70 %, max. 2.300 €
SDK ZP9
- 90 % Erstattung in allen Leistungsbereichen
- Prophylaxe-Budget: 150 € pro Kalenderjahr
- Kieferorthopädie für Kinder: 90 %, max. 2.700 €
SDK ZP1
- 100 % Leistung in allen Bereichen, inklusive Implantate, Brücken, Kronen und Inlays
- Professionelle Zahnreinigung: 200 € jährlich
- Narkose und Schmerzausschaltung (z. B. Hypnose, Akupunktur, Lachgas): bis 200 € jährlich
- Kieferorthopädie für Kinder: 100 %, max. 3.000 €, inklusive kosmetischer Leistungen im Rahmen der KFO-Behandlung
Die Leistungsstaffel für Zahnersatz ist bei ZP1 mit einer Laufzeit von vier Kalenderjahren und bis zu 1.000 Euro pro Jahr großzügig bemessen, und alle vier ZP-Tarife sind ohne Wartezeit kalkuliert. Bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne lassen sich gegen einen Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn mitversichern.
Besonders praktisch für Grenzgänger: Die ZP-Tarifserie lässt sich bereits mit einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, solange der Wohnsitz zum Zeitpunkt des Abschlusses in Deutschland liegt, und bleibt auch bei einem späteren Umzug in den Europäischen Wirtschaftsraum bestehen, sofern weiterhin eine gesetzliche Krankenversicherung besteht. Sollte die jeweilige ausländische gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen nicht vorleisten, kürzt die SDK den tariflichen Erstattungssatz um 35 Prozentpunkte – bei ZP1 verbleibt dann immer noch eine Erstattung von 65 Prozent der Aufwendungen.
Der Vertrag wird zunächst für ein Versicherungsjahr abgeschlossen (1. Juli bis 30. Juni) und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr; eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Für Kinder bietet die SDK zusätzlich einen eigenen Zusatzversicherungstarif in drei Varianten an, der ebenfalls kieferorthopädische Leistungen umfasst. Wer den Vertrag bereits frühzeitig, etwa vor dem ersten Zahnarztbesuch des Kindes, abschließt, sichert sich in der Regel besonders günstige Konditionen und unkomplizierte Gesundheitsfragen.
SDK Krankenhauszusatzversicherung: SP1 und SP2
Die Krankenhauszusatzversicherung der SDK steht in den beiden Tarifvarianten SP1 und SP2 zur Verfügung, die sich vor allem in der Zimmerkategorie unterscheiden.
SDK SP1 (Klinik 1-Bett)
- Unterbringung im Einbettzimmer mit TV-, Telefon- und Internetanschluss
- Chefarztbehandlung, auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus zu 100 % erstattet
- Freie Krankenhauswahl, 100 % Erstattung der dabei anfallenden Mehrkosten
- Ersatztagegeld ab dem ersten Tag: 20 € bei Verzicht auf Einbettzimmer (Zweibettzimmer), 40 € bei Verzicht auf Wahlleistungen ganz (Mehrbettzimmer)
SDK SP2
- Unterbringung im Zweibettzimmer mit denselben Komfortleistungen
- Chefarzt- und Belegarztbehandlung sowie ambulante Operationen
- Ersatztagegeld: 20 € pro Tag bei Verzicht auf die Wahlunterkunft
Beide Tarife verzichten vollständig auf Wartezeiten, sodass der Versicherungsschutz unmittelbar nach Vertragsbeginn zur Verfügung steht. Auch vor- und nachstationäre Behandlungen gemäß § 115a SGB V sind eingeschlossen: Die vorstationäre Behandlung ist auf höchstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der eigentlichen stationären Behandlung begrenzt, die nachstationäre Behandlung auf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach deren Ende. Wird während eines stationären Aufenthalts eine Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten außerhalb des eigentlich zugewiesenen Krankenhauses gewünscht, übernimmt die SDK in beiden Tarifen die dabei entstehenden Mehrkosten in voller Höhe.
Auch stationäre Psychotherapie wird bei medizinischer Notwendigkeit tarifgemäß erbracht. Für Kinder übernimmt die SDK zusätzlich vollständig die Kosten einer Rooming-in-Begleitperson bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wobei die vereinbarten Tagegeld-Beträge für Kinder stets ungekürzt in ihrer vollen Höhe ausgezahlt werden – ein Detail, das gerade für Familien mit kleineren Kindern im Klinikfall eine spürbare Erleichterung bedeutet, da eine durchgehende Begleitung durch ein Elternteil so finanziell nicht zusätzlich erschwert wird.
Besonders flexibel: Jeweils sechs Monate vor Erreichen des 30., 35., 40., 45., 50., 60. und 65. Geburtstags lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung in den höherwertigen Tarif SP1 wechseln – eine Regelung, die es erlaubt, den eigenen Komfortanspruch im Laufe des Lebens flexibel nachzujustieren, etwa wenn sich die finanzielle Situation verbessert. Zu beachten ist, dass reine Privatkliniken, die nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen, in beiden Tarifen von der Erstattung ausgenommen sind.
SDK Pflegetagegeld und Pflege-Bahr
Für die private Pflegevorsorge bietet die SDK gleich mehrere Wege an, die sich je nach persönlicher Präferenz zwischen staatlicher Förderung und maximaler Flexibilität unterscheiden.
SDK Tarif PZ (Pflege-Bahr)
- Bereits seit 2013 im Angebot der SDK, staatliche Förderung von 5 € monatlich
- Monatsgeld von 600 € in der höchsten Pflegestufe, in den übrigen Pflegestufen prozentual gestaffelt
- Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre
- Kombinierbar mit einem ungeförderten Pflegetagegeld für höhere Gesamtleistung
SDK Pflegetagegeld
- Frei wählbares Pflegemonatsgeld je Pflegegrad, bis zu 3.000 € (bis 60 Jahre) bzw. 2.400 € (ab 60 Jahre)
- Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 2, Dynamikoption alle 2 Jahre um 5 %
Die Entscheidung zwischen dem geförderten Pflege-Bahr-Tarif PZ und dem flexibleren Pflegetagegeld hängt vom individuellen Absicherungsziel ab: Wer Wert auf die garantierte staatliche Förderung legt und dafür einen etwas geringeren Grundschutz akzeptiert, ist mit dem Tarif PZ gut beraten. Wer dagegen eine höhere, individuell zugeschnittene Absicherung ohne Förderbindung wünscht, findet im klassischen Pflegetagegeld die passende Lösung. Ein Pflegetagegeld wird dabei unabhängig von der tatsächlichen Verwendung ausgezahlt – die versicherte Person entscheidet selbst, ob das Geld für einen ambulanten Pflegedienst, die Unterstützung durch Angehörige oder einen Heimplatz eingesetzt wird. Wer maximale Sicherheit wünscht, kann beide Bausteine miteinander kombinieren: Der Tarif PZ sichert dabei die garantierte staatliche Förderung, während das zusätzliche Pflegetagegeld den Gesamtschutz über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus anhebt.
SDK ambulante Zusatzversicherung und Sehhilfen
Ergänzend zur Zahn- und Krankenhauszusatzversicherung bietet die SDK eine eigenständige Sehhilfen-Versicherung sowie eine Ergänzung für gesetzlich Versicherte nach dem Kostenerstattungsprinzip an. Wer sich als GKV-Versicherter wie ein Privatpatient behandeln lassen möchte, kann über diese Ergänzung von einer erweiterten Arztwahl profitieren. Auch Telemedizin-Leistungen zählen zum ambulanten Angebot der SDK und ermöglichen den unkomplizierten Zugang zu ärztlichem Rat, ohne dafür zwingend eine Praxis aufsuchen zu müssen.
Die Sehhilfen-Versicherung schließt dabei gezielt eine Lücke, die viele gesetzlich Versicherte unterschätzen: Brillen und Kontaktlinsen werden von der GKV nur in Ausnahmefällen bezuschusst, sodass die tatsächlichen Kosten für hochwertige Gläser oder Gestelle häufig vollständig selbst getragen werden müssen. Mit der ergänzenden Sehhilfen-Versicherung der SDK lässt sich dieser Eigenanteil gezielt reduzieren. Auch für Selbstständige, die bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse keine Kinderwunschzuschüsse erhalten würden, kann eine gezielte Absicherung über den ambulanten AM-Tarif der SDK-Vollversicherung relevant werden.
Die Kostenerstattungs-Ergänzung eignet sich besonders für gesetzlich Versicherte, die im Praxisalltag gelegentlich auf Schwierigkeiten bei der Terminvergabe stoßen: Als Selbstzahler beziehungsweise Kostenerstattungspatient lässt sich in vielen Praxen eine schnellere Terminvergabe erreichen, da diese Patientengruppe für die Praxis abrechnungstechnisch einem Privatpatienten gleichgestellt wird. Die SDK übernimmt dabei die Differenz zwischen dem, was die gesetzliche Krankenkasse erstattet, und der tatsächlich in Rechnung gestellten Summe bis zu den tariflich vereinbarten Höchstsätzen.
SDK Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: die Tarife TA2 bis TA52
Für die Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall bietet die SDK ein Krankentagegeld in den Tarifvarianten TA2 bis TA52 an, deren Bezeichnung sich nach der jeweils gewählten Karenzzeit von 2 bis 52 Wochen richtet.
SDK TA2 bis TA52
- Karenzzeit wählbar zwischen 2 und 52 Wochen
- Leistung ohne zeitliche Begrenzung
- Für Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld unverzichtbar
Je kürzer die gewählte Karenzzeit, desto früher setzt die Zahlung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein – allerdings auch zu einem entsprechend höheren Beitrag. Angestellte orientieren sich bei der Wahl der Karenzzeit häufig am Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen, während Selbstständige und Freiberufler ohne diesen Schutz häufig eine deutlich kürzere Karenzzeit wählen, um von Anfang an eine Einkommenslücke zu vermeiden. Ergänzend bietet die SDK ein separates Krankenhaustagegeld an, das zusätzlich für jeden Tag eines stationären Aufenthalts gezahlt wird, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten – praktisch etwa zur Deckung von Zuzahlungen oder zusätzlichen Ausgaben während des Klinikaufenthalts.
Rechenbeispiel: Krankentagegeld für Selbstständige
Bei einem vereinbarten Tagessatz von 90 Euro und einer Karenzzeit von zwei Wochen ergibt sich bei sechs weiteren Wochen Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld von rund 3.780 Euro – steuerfrei und unabhängig von sonstigen Einkünften. Für Selbstständige, die anders als Angestellte über keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld verfügen, kann diese Summe den entscheidenden Unterschied machen, ob laufende Betriebs- und Lebenshaltungskosten auch während einer längeren Erkrankung gedeckt bleiben.
SDK und der Schutz im Ausland
Für Auslandsaufenthalte bietet die SDK ein umfassendes Portfolio an Reiseversicherungen an: neben der klassischen Auslandsreise-Krankenversicherung auch eine Reise-Unfallversicherung, eine Reise-Gepäckversicherung sowie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Ergänzend steht eine Reise-Haftpflichtversicherung zur Verfügung, die Schäden gegenüber Dritten während der Reise absichert. Diese breite Produktpalette erlaubt es, den Auslandsschutz je nach Reiseart und persönlichem Sicherheitsbedürfnis individuell zusammenzustellen, statt für jede Komponente einen separaten Vertrag bei unterschiedlichen Anbietern abschließen zu müssen.
Gerade für Familien mit Kindern lohnt sich eine Kombination mehrerer Bausteine: Während die Auslandsreise-Krankenversicherung die medizinische Versorgung im Ausland absichert, schützt die Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Verlusten, wenn eine geplante Reise wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig storniert werden muss. Wer regelmäßig verreist, kann durch eine Jahrespolice gegenüber dem wiederholten Abschluss von Einzelreiseversicherungen zusätzlich Beitrag sparen.
Für Studenten, die ein Auslandssemester planen, oder für Familien mit einem längeren Schüleraustausch empfiehlt sich eine gezielte Prüfung der Reisedauer: Während kurze Aufenthalte meist problemlos über eine Einzelreisepolice abgedeckt werden können, benötigen mehrmonatige Auslandsaufenthalte häufig eine speziell auf die längere Dauer zugeschnittene Tarifvariante mit entsprechend angepasster Laufzeit.
SDK-App und Kundenportal: digitale Services
Mit der SDK-App und dem SDK-Kundenportal lassen sich die wichtigsten Anliegen rund um die eigene Krankenversicherung digital erledigen. Rechnungen und Belege wie Arzt- und Krankenhausrechnungen oder Rezepte werden einfach abfotografiert und eingereicht, ohne Portokosten oder Papierkram – die Erstattung erfolgt in der Regel bereits nach wenigen Tagen. Zusätzlich lässt sich der Bearbeitungsstatus jeder Einreichung jederzeit einsehen, persönliche Daten wie Adresse oder Bankverbindung lassen sich direkt ändern, und Bescheinigungen können unkompliziert angefordert werden.
Für ihre digitalen Services wurde die SDK vom F.A.Z. Institut zu den besten Apps Deutschlands in der Kategorie „Versicherungsservice (Gesundheit)" gezählt. Auch die digitale SDK-Gesundheitskarte ist in die App integriert, sodass die physische Mitgliedskarte im Alltag nicht mehr benötigt wird – ein Schritt, mit dem die SDK nach eigenen Angaben über die kommenden zehn Jahre rund 500.000 Plastikkarten einspart. Ergänzend zu den reinen Verwaltungsfunktionen bietet die SDK über ihr Service-Center eine Gesundheitsberatung mit Facharztterminservice sowie Expertenwissen und Zweitmeinungen zu medizinischen Fragestellungen an.
SDK Basistarif: Der gesetzliche Auffangschutz
Auch bei der SDK gehört der Basistarif zum gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprogramm. Er wendet sich an PKV-Pflichtige, denen die Baukasten-Tarife aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen verschlossen bleiben. Leistungsniveau und Höchstbeitrag sind an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt; eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen gibt es nicht. Wer bereits vor dem 1. Januar 2009 privat versichert war, hat zusätzlich Zugang zum branchenweit einheitlichen Standardtarif, dessen Höchstbeitrag sich am GKV-Höchstbeitrag orientiert und daher meist günstiger als der Basistarif ausfällt.
Die überwiegende Mehrheit der Wechselwilligen mit üblichem Gesundheitszustand nutzt diese Sondertarife dennoch nicht, da die regulären SDK-Bausteine in Leistung und Komfort deutlich überlegen sind. Basis- und Standardtarif verstehen sich in erster Linie als gesetzliches Auffangnetz für besondere Lebenslagen.
SDK Beitragsentlastung fürs Alter: der Baustein BE Unisex
Mit dem optionalen Baustein BE Unisex lässt sich die eigene Vollversicherung um eine Beitragsentlastung fürs Alter ergänzen. Ein monatlicher Zusatzbeitrag während der aktiven Erwerbsphase sichert dabei eine spürbare Beitragssenkung ab Rentenbeginn. Für Selbstständige, die im Gegensatz zu Angestellten keine automatischen Rentenansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können, ist dieser Baustein besonders relevant, da die private Krankenversicherung im Alter oft die größte laufende Fixkostenposition darstellt.
Der Baustein funktioniert dabei nach dem klassischen Prinzip einer zusätzlichen Alterungsrückstellung: Je früher der Baustein BE Unisex in den eigenen Vertrag integriert wird, desto länger kann das eingezahlte Kapital wachsen und desto stärker fällt die spätere Beitragsentlastung im Verhältnis zum eingezahlten Zusatzbeitrag aus. Wer bereits zu Beginn der eigenen Erwerbstätigkeit über eine langfristige Absicherung der eigenen Krankenversicherung im Alter nachdenkt, profitiert von diesem Zinseszinseffekt am stärksten.
SDK bei Stiftung Warentest und Ratingagenturen
Neben der zehnfachen Auszeichnung als „Deutschlands fairste private Krankenversicherung" durch das Deutsche Institut für Service-Qualität und n-tv wurde die SDK auch von weiteren unabhängigen Instituten geprüft. FOCUS MONEY zeichnete die SDK in der Ausgabe 40/2019 für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis unter dem Titel „Optimaler Schutz" aus, in Ausgabe 42/2019 zusätzlich im Bereich der PKV-Gesundheitsservices. Die Stiftung Warentest untersuchte in der Ausgabe FINANZtest 10/2016 gezielt die Beihilfeergänzungs- und Wahlleistungstarife der SDK für Beamte. Auch die Studenten-Kombination AM12 + S1 + Z8 erhielt von Finanztest die Note „sehr gut".
Diese breite Bandbreite an Auszeichnungen über sehr unterschiedliche Zielgruppen hinweg – von Beamten über Studenten bis hin zu Angestellten und Selbstständigen im allgemeinen Preis-Leistungs-Vergleich – zeigt deutlich, dass sich die Qualität der SDK nicht nur auf eine einzelne Nische beschränkt, sondern über das gesamte Produktportfolio hinweg von mehreren unabhängigen Institutionen bestätigt wird. Wer sich für die SDK interessiert, kann sich also unabhängig von der eigenen beruflichen Situation im Detail auf eine breit und unabhängig abgesicherte Qualitätsbasis verlassen.
Die SDK: Süddeutsche Krankenversicherung
Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) wurde 1926 in Fellbach bei Stuttgart gegründet, ursprünglich als Krankenkasse für Landwirte. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit insgesamt rund 600.000 Versicherten schloss die SDK das Geschäftsjahr 2024 mit einem bemerkenswerten Rekordergebnis von 88,3 Millionen Euro Überschuss ab. Erwirtschaftete Gewinne kommen dabei direkt den Mitgliedern zugute – ein Hintergrund, der zur zehnfachen Auszeichnung als „Deutschlands fairste private Krankenversicherung" passt.
Diese fast hundertjährige, gewachsene Geschichte als ursprünglich landwirtschaftlich geprägte Krankenkasse zeigt sich bis heute deutlich in der besonders familienfreundlichen und beitragsstabilen Gesamtausrichtung der SDK: Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die SDK ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet und muss keine Dividenden an externe Aktionäre ausschütten. Diese genossenschaftliche Struktur erlaubt es, erwirtschaftete Überschüsse konsequent und dauerhaft in stabile Beiträge sowie in die eigene wirtschaftliche Substanz zu investieren, statt kurzfristige Renditeerwartungen externer Kapitalgeber bedienen zu müssen – ein Aspekt, der bei einer über viele Jahrzehnte laufenden Versicherungsart wie der privaten Krankenversicherung besonders relevant erscheint.
SDK PKV: GesundheitsFAIR im Gesamturteil
Die SDK eignet sich besonders für alle, die Wert auf ein flexibel zusammenstellbares Vollversicherungspaket legen: Mit dem Baukastenprinzip aus AM-, S- und Z-Reihe lässt sich der Versicherungsschutz sehr genau an die eigenen Prioritäten anpassen, statt sich für ein starres Gesamtpaket entscheiden zu müssen. Die serienmäßige Unterbringung im Einbettzimmer bereits im stationären Grundtarif sowie die familienfreundlichen Regelungen für Kinder runden das Angebot ab.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit einer fast 100-jährigen Geschichte und einem Rekordergebnis im Jahr 2024 bietet die SDK zudem eine solide wirtschaftliche Basis. Wer die Flexibilität einer jederzeit ohne Gesundheitsprüfung anpassbaren Selbstbeteiligung schätzt, findet in der SDK einen Anbieter, der genau diese Flexibilität serienmäßig mitbringt.
Besonders für Familien mit Kindern lohnt sich ein genauer Blick auf die SDK: Der halbierte ambulante Selbstbehalt bis zum 15. Geburtstag sowie die vollständige Erstattung der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen über den VP-Baustein machen den Familienschutz besonders attraktiv. Wer zusätzlich Wert auf eine erstklassige Zahnversorgung legt, kann die Vollversicherung gezielt um die ZP-Zahnzusatzversicherung ergänzen und so einen Rundumschutz zusammenstellen, der genau zu den eigenen Ansprüchen passt.
Bei der Wahl des stationären Bausteins lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Prioritäten: Der Zwischenbaustein S1DD bietet Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gezielt bei besonders schweren, in einer Liste definierten Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, während im Alltag bei Routine-Eingriffen die Leistungen des Grundbausteins S3 greifen. Wer durchgängig, also unabhängig von der Schwere der jeweiligen Erkrankung, auf Chefarzt und Einbett- oder Zweibettzimmer Wert legt, sollte direkt den umfassenderen Baustein S1 wählen. Die zehnfache Auszeichnung als „Deutschlands fairste private Krankenversicherung" gibt zusätzliches Vertrauen, dass die SDK ihre Versicherten auch im Leistungsfall fair behandelt.
Auch für Beihilfeberechtigte und Studenten bietet die SDK durchdachte Lösungen: Beamte profitieren von eigens für den Beihilfekontext kalibrierten Restkostentarifen auf Basis derselben AM- und S-Bausteine, während Studenten mit der ausgezeichneten Kombination AM12 + S1 + Z8 einen leistungsstarken Einstieg erhalten, der sich nach Studienabschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine reguläre Vollversicherung überführen lässt. Diese durchgängige Bausteinlogik über alle Zielgruppen hinweg – vom Studenten bis zum Beamten – ist ein Alleinstellungsmerkmal, das die Tarifwahl gegenüber Anbietern mit vollständig getrennten Produktlinien deutlich vereinfacht.
Für angestellte und niedergelassene Ärzte bietet die SDK im Rahmen ihres Vertriebs über Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie über Makler zusätzliche Konditionen an, die sich in der Regel aus einer passenden Kombination der bestehenden AM-, S- und Z-Bausteine ergeben, statt auf einen vollständig eigenständigen Ärztetarif zurückzugreifen. Diese Vorgehensweise erlaubt es, den Versicherungsschutz auch für diese Berufsgruppe sehr genau auf die individuellen Anforderungen zuzuschneiden.
Wer sich für die durchgängige Bausteinlogik der SDK entscheidet, sollte dabei berücksichtigen, dass diese Flexibilität eine etwas höhere Eigeninitiative bei der Tarifzusammenstellung erfordert als bei Anbietern mit vorgefertigten Komplettpaketen. Für Versicherte, die sich gerne aktiv mit den einzelnen Leistungsbausteinen auseinandersetzen und daraus eine maßgeschneiderte Lösung ableiten möchten, überwiegt dieser zusätzliche Aufwand jedoch meist deutlich die daraus resultierenden Vorteile bei Passgenauigkeit und Beitragskontrolle.
SDK: die Kurzeinordnung
Mit dem Baukastenprinzip GesundheitsFAIR aus AM-, S- und Z-Bausteinen bietet die SDK eine der flexibelsten Vollversicherungsstrukturen am Markt, kombiniert mit hoher Grundabsicherung und familienfreundlichen Regelungen. Als zehnfach ausgezeichnete „fairste private Krankenversicherung" mit fast 100-jähriger Geschichte und Rekordergebnis 2024 steht die SDK wirtschaftlich solide da. Auf dieser Seite steht Ihnen ein Formular für einen unabhängigen Vergleich der SDK mit anderen privaten Krankenversicherern zur Verfügung.