UKV Vollversicherung: der Tarif GesundheitVARIO im Überblick

Die UKV Union Krankenversicherung bündelt ihre aktuelle private Krankenvollversicherung im Tarif GesundheitVARIO. Anders als bei Anbietern mit mehreren parallelen Tariflinien (etwa Basis-, Komfort- und Premiumtarif) setzt die UKV auf ein einziges, offenes Kernprodukt, das sich über die Wahl des Selbstbehalts sowie optionale Zusatzbausteine an unterschiedliche Ansprüche anpassen lässt. Versicherungsfähig sind hauptberuflich erwerbstätige Selbstständige und Freiberufler sowie nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die üblichen Aufnahmerichtlinien erfüllen.

LeistungGesundheitVARIO (Grundbaustein)
Ärztliche Behandlung100 % bis zu den Höchstsätzen der GOÄ
Erstattung Arzthonorar (technisch)Bis zum 2,5-fachen GOÄ-Satz
Erstattung Arzthonorar (Labor)Bis zum 1,3-fachen GOÄ-Satz
Zahnärztliche BehandlungBis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
Zahnbehandlung, Prophylaxe, PZR100 %
Inlays, Onlays100 %
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)70 % (mit VARIO ZahnPlus: 90 %)
Kieferorthopädie100 % bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, bei Unfall unbegrenzt
Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen)Bis 500 € innerhalb von 2 Kalenderjahren
Operative Sehschärfenkorrektur (LASIK)Bis 1.500 € pro Auge
Stationäre Behandlung (Grundbaustein)Allgemeine Krankenhausleistungen, Mehrbettzimmer
Stammzellen- und Lebendorganspende100 %, ohne Anrechnung auf Selbstbehalt
Palliativ- und Hospizversorgung100 %, voll- und teilstationär sowie ambulant
Krankenrücktransport aus dem Ausland100 % bei medizinischer Notwendigkeit
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen100 %, ohne Anrechnung auf Selbstbehalt

Die genannten Werte beziehen sich auf den Grundbaustein von GesundheitVARIO. Durch die optionalen Bausteine VARIO AmbulantPlus, VARIO KlinikPlus und VARIO ZahnPlus lässt sich der Schutz in einzelnen Bereichen gezielt aufstocken.

Ein Merkmal von GesundheitVARIO ist die klare Trennung zwischen den vom Selbstbehalt betroffenen Leistungen und den sogenannten sonstigen Leistungen, die unabhängig von der gewählten Selbstbehaltstufe stets zu 100 Prozent erstattet werden. Dazu zählen unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, die Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport aus dem Ausland.

Auch bei der Stammzellen- und Lebendorganspende zeigt sich der Tarif vergleichsweise umfassend aufgestellt: Im Rahmen der ambulanten und stationären Heilbehandlung übernimmt die UKV die anfallenden Kosten für den Spender vollständig. Bei einer Lebendorganspende gehören dazu zusätzlich die Kosten für die Rehabilitationsbehandlung, eine empfohlene Nachbetreuung sowie der nachgewiesene Verdienstausfall des Spenders. Diese Regelung betrifft zwar nur einen kleinen Teil der Versicherten, kann im Einzelfall aber eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.

Da GesundheitVARIO als offener Tarif der sogenannten neuen Welt geführt wird, nimmt die UKV für dieses Produkt aktiv Neukunden auf. Diese offene Struktur sorgt tendenziell für eine ausgeglichenere Altersstruktur im Versichertenkollektiv als bei geschlossenen Tarifen, was sich langfristig auch positiv auf die Beitragsstabilität auswirken kann, da die Finanzierungsbasis durch neu hinzukommende, im Durchschnitt jüngere Versicherte kontinuierlich erweitert wird.

UKV Selbstbehaltstufen: 400, 800 oder 1.600 Euro

GesundheitVARIO lässt sich mit drei unterschiedlichen Selbstbehaltstufen abschließen. In allen drei Varianten beträgt der Selbstbehalt für ambulante Heilbehandlung 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, gedeckelt auf einen jährlichen Höchstbetrag.

Niedrigster Selbstbehalt

UKV GesundheitVARIO 400

  • 20 % Selbstbehalt bis maximal 400 € pro Jahr
  • Für Kinder und Jugendliche: maximal 200 € pro Jahr
  • Höherer laufender Beitrag, dafür geringeres finanzielles Risiko im Leistungsfall
Mittlere Stufe

UKV GesundheitVARIO 800

  • 20 % Selbstbehalt bis maximal 800 € pro Jahr
  • Für Kinder und Jugendliche: maximal 400 € pro Jahr
  • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Eigenbeteiligung
Höchster Selbstbehalt

UKV GesundheitVARIO 1600

  • 20 % Selbstbehalt bis maximal 1.600 € pro Jahr
  • Für Kinder und Jugendliche: maximal 800 € pro Jahr
  • Niedrigster laufender Beitrag, geeignet für selten in Anspruch genommene Leistungen

Rechenbeispiel: Selbstbehalt im Leistungsfall

Fallen in einem Kalenderjahr ambulante Kosten von 1.500 Euro an, trägt ein Versicherter in der Stufe GesundheitVARIO 400 davon 300 Euro selbst (20 Prozent von 1.500 Euro, innerhalb der 400-Euro-Obergrenze). In der Stufe GesundheitVARIO 1600 wären es ebenfalls 300 Euro, da die 20-Prozent-Grenze in diesem Beispiel noch unterhalb der jeweiligen Jahresobergrenze liegt. Der Unterschied zwischen den Stufen wirkt sich vor allem bei höheren Jahreskosten aus, bei denen die niedrigere Obergrenze früher greift.

Zum Jahresbeginn desjenigen Jahres, in dem eine versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet, wechselt der Selbstbehalt automatisch vom halbierten Kinder- und Jugendlichensatz auf den vollen Erwachsenensatz. Bei unterjährigem Vertragsbeginn verringert sich der Selbstbehalt anteilig um ein Zwölftel für jeden Monat vor Versicherungsbeginn.

Im Marktvergleich positioniert sich das dreistufige Selbstbehaltmodell von GesundheitVARIO zwischen den festen Selbstbehalten anderer Anbieter, die häufig nur zwei oder vier Stufen vorsehen, und den leistungsdynamischen Modellen, bei denen ein fester Eigenanteil je einzelner Leistung statt eines Jahresbetrags anfällt. Die prozentuale Grundlage mit fester Obergrenze verbindet dabei zwei Prinzipien: Bei geringen Jahreskosten bleibt die tatsächliche Eigenbeteiligung niedrig, während bei hohen Kosten die jeweilige Obergrenze eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für das eigene Budget schafft.

UKV Zusatzbausteine: AmbulantPlus, KlinikPlus und ZahnPlus

Der Grundbaustein von GesundheitVARIO lässt sich um drei optionale Ergänzungsbausteine erweitern, mit denen sich der Versicherungsschutz gezielt auf die eigenen Prioritäten zuschneiden lässt.

Ambulant

VARIO AmbulantPlus

  • Erweiterung der ambulanten Leistungen über den Grundbaustein hinaus
  • Sinnvoll für Versicherte mit regelmäßigem Bedarf an Facharztbehandlungen oder Heilmitteln
Stationär

VARIO KlinikPlus

  • Aufwertung der Krankenhausunterbringung, etwa auf Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus zubuchbar
Zahn

VARIO ZahnPlus

  • Erhöht die Zahnersatz-Erstattung von 70 % auf 90 %
  • Zahnbehandlung, Inlays und Onlays bleiben unverändert bei 100 %
  • Empfehlenswert für alle, die frühzeitig eine höhere Zahnersatzabsicherung wünschen

Die Bausteine lassen sich einzeln oder in Kombination zum Grundtarif hinzubuchen. Über das im Tarif verankerte Optionsrecht können Versicherte diese Ergänzungsbausteine zu bestimmten Anlässen im Vertragsverlauf auch nachträglich abschließen oder die Selbstbehaltstufe verringern, ohne dass dafür eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird.

Diese Options-Systematik ist besonders für junge Versicherte interessant, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zunächst bewusst auf einzelne Bausteine verzichten, um den monatlichen Beitrag niedrig zu halten, sich aber gleichzeitig die Möglichkeit offenhalten möchten, den Schutz später ohne gesundheitliche Hürden zu erweitern. Typische Anlässe für die Ausübung des Optionsrechts sind etwa die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder ein beruflicher Wechsel mit gestiegenem Einkommen.

Wer sich unsicher ist, welche Kombination aus Selbstbehaltstufe und Zusatzbausteinen zur eigenen Lebenssituation passt, sollte die einzelnen Bereiche getrennt voneinander bewerten: Wie hoch ist das persönliche Risiko häufiger Facharztbesuche? Wird ein Krankenhausaufenthalt eher im Mehrbettzimmer oder mit größerem Komfortanspruch erwartet? Und wie wichtig ist eine hochwertige Zahnersatzversorgung bereits in jungen Jahren? Aus den Antworten auf diese Fragen lässt sich meist eine sinnvolle erste Bausteinkombination ableiten, die sich später über das Optionsrecht bei Bedarf weiter anpassen lässt.

UKV Zahnersatz und Zahnstaffel im Vollversicherungstarif

Beim Zahnersatz unterscheidet die UKV klar zwischen dem Grundbaustein und dem Zusatzbaustein VARIO ZahnPlus. Im Grundbaustein liegt die Erstattung für Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers und Implantate (inklusive Knochenaufbau) sowie für Funktionsanalyse und Funktionstherapie bei 70 Prozent. Wird zusätzlich VARIO ZahnPlus abgeschlossen, steigt dieser Satz auf 90 Prozent.

Zahnstaffel: Begrenzung in den ersten drei Jahren

Für Zahnersatzleistungen gilt ein anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag von maximal 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren der Versicherung. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt diese Begrenzung vollständig. Wer also kurz nach Vertragsabschluss umfangreichen Zahnersatz benötigt, sollte diese zeitliche Staffelung in die eigene Planung einbeziehen.

Bei Zahnersatz- und Kieferorthopädie-Maßnahmen mit einem Rechnungsbetrag über 2.500 Euro empfiehlt die UKV ausdrücklich, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei der Versicherung einzureichen. Ohne eine solche vorherige Abstimmung besteht das Risiko, dass die tatsächlich erstattungsfähigen Kosten von der eigenen Erwartung abweichen.

Für die Entscheidung zwischen dem Grundbaustein mit 70 Prozent und dem erweiterten Schutz mit VARIO ZahnPlus und 90 Prozent Erstattung lohnt sich eine einfache Überschlagsrechnung: Bei einer Zahnersatzmaßnahme mit einem Rechnungsbetrag von 3.000 Euro würde der Grundbaustein 2.100 Euro erstatten, während mit VARIO ZahnPlus 2.700 Euro übernommen würden – eine Differenz von 600 Euro, die im Ernstfall den zusätzlichen Beitrag für den Baustein über mehrere Jahre hinweg deutlich übersteigen kann. Wer bereits absehen kann, dass in den kommenden Jahren umfangreicherer Zahnersatz ansteht, etwa aufgrund einer bekannten Vorerkrankung im Kieferbereich, sollte diesen Baustein daher von Beginn an in Betracht ziehen.

UKV für Beamte: BeihilfeCOMFORT und BeihilfeOption

Für Beihilfeberechtigte bietet die UKV mit BeihilfeCOMFORT einen eigenen Haupttarif für die Restkostenversicherung an. Da die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern jeweils nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen, schließen Beamte über BeihilfeCOMFORT die verbleibende Lücke zwischen Rechnungsbetrag und Beihilfeleistung. Die allgemeinen Bemessungssätze von Bund und Ländern fasst der Ratgeber zur Beihilfe für Beamte zusammen.

Haupttarif

UKV BeihilfeCOMFORT

  • Beihilfekonforme Restkostenversicherung für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen
  • In drei unterschiedlichen Leistungspaketen mit verschiedenen Beihilfeergänzungstarifen wählbar
  • Wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließbar
  • Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr
Für Beamtenanwärter

UKV BeihilfeCOMFORT W

  • Speziell für Beamtenanwärter während der Ausbildungszeit
  • Automatische Umstellung auf BeihilfeCOMFORT bei Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel in den regulären Tarif

Ergänzend bietet die UKV mit BeihilfeOption eine kostengünstige Anwartschaftsversicherung an, mit der sich angehende Beamte oder Beamtenanwärter bereits vor dem eigentlichen Beihilfebezug den späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern können.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Nehmen Beihilfeberechtigte in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, erhalten sie einen Teil ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen wirken sich dabei nicht negativ auf den Anspruch aus. Die Rückerstattung wird jeweils im Folgejahr ausgezahlt; bei einem Vertragsbeginn nach dem 1. Januar erfolgt eine anteilige Erstattung.

Wichtig für die Tarifwahl ist, dass sich Beihilfeleistung und privater Erstattungssatz möglichst genau zu 100 Prozent ergänzen: Ein Beamter mit 70 Prozent Beihilfeanspruch sollte demnach ein Leistungspaket mit rund 30 Prozent Erstattungssatz wählen, um weder eine Deckungslücke noch eine unnötige Doppelabsicherung zu riskieren. Da sich die Beihilfesätze zwischen Bund und den einzelnen Bundesländern zum Teil erheblich unterscheiden, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein genauer Blick auf die für den jeweiligen Dienstherrn geltende Beihilfeverordnung.

Ein weiterer Vorteil für Beamtenanwärter: Sobald aus dem Anwärterverhältnis ein reguläres Beamtenverhältnis auf Probe wird, stellt die UKV die laufenden Tarife automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung von BeihilfeCOMFORT W auf den regulären Tarif BeihilfeCOMFORT um. Damit tragen Beamtenanwärter auch bei einer zwischenzeitlichen Erkrankung während der Ausbildungszeit kein Risiko, bei der Übernahme in den regulären Tarif neu eingestuft zu werden. Wichtig ist lediglich, dass der Übergang vom Anwärter- zum Probeverhältnis rechtzeitig an die UKV gemeldet wird, damit die Umstellung reibungslos erfolgen kann.

Für Krankenhausaufenthalte, bei denen die Beihilfe keine Leistungen übernimmt, erstattet die UKV nach eigenen Angaben unabhängig von der vereinbarten Tarifstufe 100 Prozent der anfallenden Kosten. Ergänzend zur eigentlichen Restkostenversicherung bietet die UKV für Beihilfeberechtigte zudem ein Krankenhaustagegeld an, das bei einem stationären Aufenthalt zusätzlichen finanziellen Spielraum schafft – etwa für mehr Komfort während der Behandlung oder für sonstige Ausgaben, die während des Klinikaufenthalts anfallen.

UKV für Studenten: günstiger Einstieg in die PKV

Auch für Studenten hält die UKV eigene, auf ein begrenztes Budget zugeschnittene Tarifkombinationen bereit. Der monatliche Beitrag liegt nach Angaben von Vergleichsportalen üblicherweise zwischen rund 90 und 160 Euro, abhängig vom Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang.

Alle drei Leistungsbereiche abgesichert

Auch in den günstigeren Studententarifen deckt die UKV grundsätzlich alle drei Kernbereiche ab: die ambulante Versorgung beim Allgemein- und Facharzt, die stationäre Versorgung im Krankenhaus sowie die zahnärztliche Versorgung. Als Privatpatient profitieren Studierende dabei von denselben grundlegenden Vorzügen wie andere Versichertengruppen, etwa der freien Arztwahl.

Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und zur UKV wechseln – unabhängig vom eigenen Einkommen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist nicht widerrufbar: Ein Rückweg in die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist während des laufenden Studiums ausgeschlossen. Nach dem Studienabschluss hängt der weitere Verbleib in der PKV vom ersten Arbeitsverhältnis ab: Liegt das Einstiegsgehalt über der Versicherungspflichtgrenze, lässt sich der bestehende Vertrag fortführen. Welche Gehaltsbestandteile dabei im Detail mitzählen, erklärt der Ratgeber zum Thema Gehalt und PKV.

Wer sich als Student für eine reduzierte Tarifkombination entscheidet, kann nach dem Studienabschluss über das Optionsrecht innerhalb von GesundheitVARIO ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine umfassendere Selbstbehaltstufe oder um zusätzliche Bausteine erweitern, sobald sich die finanzielle Situation durch den Berufseinstieg verbessert hat.

Für die Beitragskalkulation spielt bei Studenten vor allem das Eintrittsalter eine entscheidende Rolle: Je jünger und gesünder ein Studierender beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fällt in der Regel der monatliche Beitrag aus, und desto mehr Zeit bleibt, um über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg ausreichend Alterungsrückstellungen aufzubauen. Wer den Einstieg in die private Krankenversicherung dagegen erst gegen Ende des Studiums plant, sollte einen möglichst frühen Abschluss anstreben, um von diesem Effekt noch profitieren zu können.

Auch für Auszubildende, die nicht an einer Hochschule, sondern im dualen System oder in einer klassischen Berufsausbildung lernen, bietet die UKV vergleichbare, auf ein begrenztes Ausbildungsbudget zugeschnittene Konditionen an. Die grundlegenden Regeln zur Versicherungsfähigkeit unterscheiden sich dabei kaum von denen für Studierende, sodass sich auch für diese Zielgruppe ein früher, kostenbewusster Einstieg in die private Krankenversicherung lohnen kann.

Ein weiterer Aspekt, den Studierende vor dem Wechsel bedenken sollten, betrifft die eigene Familienplanung während des Studiums: Wer während des Studiums ein Kind bekommt, sollte frühzeitig klären, ob und zu welchen Konditionen eine private Kinderversicherung über den bereits privat versicherten Elternteil möglich ist, da hierfür wie bei allen UKV-Verträgen ein eigenständiger Vertrag notwendig wird.

UKV für Ärzte: Tarife für Mediziner

Neben den Tarifen für Studenten und Beamte hält die UKV auch Angebote für Ärzte und andere Mediziner bereit. Da sich Beitragshöhe und Leistungsumfang je nach Fachrichtung, Anstellungsverhältnis und individueller Bausteinkombination innerhalb von GesundheitVARIO unterscheiden können, lohnt sich für Mediziner ein gezielter Blick auf ein individuelles Angebot.

Individuelles Angebot einholen

Da die genaue Beitragshöhe für Ärzte maßgeblich von Fachrichtung, Anstellungsverhältnis und gewählter Selbstbehaltstufe abhängt, empfiehlt sich vor einem Vertragsabschluss die Einholung eines persönlichen Angebots über den UKV-Kundenservice oder eine unabhängige Beratung.

Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis können als Selbstständige unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit zur UKV wechseln. Angestellte Klinikärzte und Assistenzärzte müssen dagegen zunächst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wird. Für niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis kann sich zusätzlich der Abschluss eines Krankentagegelds lohnen, da bei einer krankheitsbedingten Praxisschließung neben dem persönlichen Einkommen häufig auch laufende Praxiskosten weiterlaufen.

Auch approbierte Zahnärzte, Tierärzte und andere Angehörige akademischer Heilberufe können grundsätzlich von vergleichbaren Konditionen profitieren wie Humanmediziner. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob die Anstellung an einer öffentlichen, freigemeinnützigen oder privaten Klinik erfolgt. Für Ärzte in der Weiterbildung, die noch nicht über ein besonders hohes Einkommen verfügen, kann ein bewusst gewählter höherer Selbstbehalt innerhalb von GesundheitVARIO eine sinnvolle Möglichkeit sein, den monatlichen Beitrag zunächst niedrig zu halten und die Selbstbehaltstufe später über das Optionsrecht anzupassen, sobald sich das Einkommen im Zuge der fortschreitenden Karriere erhöht.

Kinder bei der UKV: was Eltern wissen sollten

Wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es auch bei der UKV keine kostenlose Familienversicherung nach dem Vorbild der gesetzlichen Krankenkasse. Jedes Kind erhält einen eigenen, individuellen Vertrag mit eigenem Beitrag, der sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand richtet – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Voraussetzung für die Kinderversicherung

Kinder können bei der UKV privat versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits privat vollversichert ist. Für Neugeborene besteht üblicherweise eine begrenzte Frist nach der Geburt, innerhalb derer eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, sofern diese Voraussetzung erfüllt ist.

Da jedes Kind einen eigenständigen Vertrag mit individuellem Beitrag erhält, sollten Eltern die Gesamtkosten für die private Absicherung mehrerer Kinder von vornherein realistisch einplanen. Gleichzeitig profitieren Kinder in der privaten Krankenversicherung häufig von einem niedrigen Einstiegsbeitrag, da sich dieser maßgeblich am jungen Eintrittsalter orientiert und die Alterungsrückstellungen über eine besonders lange Laufzeit angespart werden.

UKV Pflegepflichtversicherung

Als Bestandteil der Vollversicherung bietet die UKV die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung an, deren Leistungsniveau dem der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Da diese Basisabsicherung im Pflegefall die tatsächlich anfallenden Kosten oft nicht vollständig deckt, sollten Versicherte zusätzlich prüfen, ob eine ergänzende private Pflegezusatzversicherung für die eigene Situation sinnvoll ist.

Wer sich frühzeitig für eine ergänzende Pflegevorsorge entscheidet, profitiert in der Regel von einem günstigeren Einstiegsbeitrag, da sich dieser maßgeblich am Eintrittsalter orientiert. Ein späterer Einstieg bleibt zwar weiterhin möglich, geht aber meist mit einem spürbar höheren monatlichen Beitrag einher.

Ältere UKV-Tarife: was mit Bestandskunden passiert

Wie bei den meisten etablierten privaten Krankenversicherern hat auch die UKV im Lauf der Jahrzehnte mehrere Tariflinien eingeführt und später für Neukunden wieder geschlossen. Dazu zählen unter anderem die Tarife CompactPRIVAT (Start, Optimal, Plus), GesundheitPRIVAT, GesundheitCOMFORT, GrundschutzPRIVAT sowie die älteren Bausteintarife VA, VS und VZ.

Bestandsschutz für geschlossene Tarife

Wer bereits in einem dieser geschlossenen Tarife versichert ist, behält seinen bestehenden Vertrag und die darin angesparten Alterungsrückstellungen unverändert. Geschlossene Tarife lassen sich zwar nicht mehr neu abschließen, ein interner Wechsel in aktuelle Tariflinien wie GesundheitVARIO ist über das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG aber grundsätzlich möglich.

Für Bestandskunden in älteren Tarifen kann sich ein interner Vergleich mit dem aktuellen GesundheitVARIO lohnen, insbesondere wenn sich die eigenen Ansprüche an Leistung und Beitrag seit Vertragsabschluss verändert haben. Da geschlossene Tarife tendenziell altern und die Versichertengemeinschaft dort im Zeitverlauf kleiner wird, kann sich dies langfristig auch auf die Beitragsentwicklung auswirken.

Neben den genannten Vollversicherungstarifen führt die UKV auch mehrere geschlossene Ergänzungsbausteine, etwa die früheren Zahnersatz-Tarife Zahn 1, Zahn 2 und Zahn 3 mit Erstattungssätzen von 50, 75 und 90 Prozent, sowie den Servicebaustein ExpertPLUS für eine erweiterte Expertenorganisation bei bestimmten schweren Erkrankungen. Auch diese Bausteine sind für Neuabschlüsse nicht mehr verfügbar, bleiben für bestehende Verträge aber in der ursprünglich vereinbarten Form gültig.

Wer eine dieser älteren Tarifbezeichnungen auf einer eigenen Beitragsrechnung oder einem Versicherungsschein entdeckt, sollte sich nicht verunsichern lassen: Die UKV führt Bestandsverträge in geschlossenen Tarifen grundsätzlich unbefristet fort, solange keine eigene Kündigung oder ein interner Tarifwechsel erfolgt. Für eine fundierte Einschätzung, ob sich ein Wechsel in einen aktuelleren Tarif lohnt, empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung, da die genauen Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarif im Detail variieren können.

UKV Beitragsanpassung 2026 und interner Tarifwechsel

Wie alle privaten Krankenversicherer darf auch die UKV die Beiträge nur dann anpassen, wenn gesetzlich definierte Schwellenwerte bei den sogenannten auslösenden Faktoren überschritten werden – etwa bei den Leistungsausgaben oder der Lebenserwartung. Zum 1. Januar 2026 kündigte die UKV eine Beitragsanpassung für ihre Unisex-Tarife an; für Bisex-Tarife folgt eine gesonderte Anpassung zum 1. Mai 2026.

Interner Tarifwechsel als Alternative

Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, sollte einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG in Betracht ziehen, etwa in eine höhere Selbstbehaltstufe innerhalb von GesundheitVARIO. Die bereits angesparten Alterungsrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung ist für einen Wechsel in einen gleichwertigen oder niedrigeren Tarif nicht erforderlich.

Vor einem internen Tarifwechsel sollten Versicherte die genauen Leistungsunterschiede zwischen der bisherigen und der neuen Selbstbehaltstufe sorgfältig vergleichen, da eine reine Beitragsersparnis nicht automatisch mit einem gleichwertigen Leistungsniveau einhergeht. Eine persönliche Beratung hilft dabei, die für die eigene Situation passende Kombination aus Beitragshöhe und Eigenbeteiligung zu finden.

UKV Ergänzungstarife für gesetzlich Versicherte

Neben der Vollversicherung bietet die UKV auch ein Portfolio an Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an, das gezielt typische Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt.

Zahn

Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT

Drei Erstattungsstufen: 75, 90 und 100 Prozent

Einkommen

Krankentagegeld KT

Absicherung des Einkommens bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Krankenhaus

Krankenhaustagegeld

Frei verwendbarer Tagessatz bei stationärem Aufenthalt

UKV Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT im Detail

Für gesetzlich Versicherte bietet die UKV die Tariflinie ZahnPRIVAT in drei Erstattungsstufen an. Der Spitzentarif ZahnPRIVAT 100 erstattet Zahnersatzmaßnahmen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen, Füllungen sowie professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags; für Bleaching gibt es zudem einen Zuschuss. Die beiden darunter liegenden Tarife erstatten 90 beziehungsweise 75 Prozent.

LeistungZahnPRIVAT 75ZahnPRIVAT 90ZahnPRIVAT 100
Zahnersatz75 %90 %100 %
Wurzel- und Parodontalbehandlung75 %90 %100 %
Füllungen75 %90 %100 %
Professionelle Zahnreinigung75 %90 %100 %
BleachingZuschussZuschuss

Erleichterte Gesundheitsfragen

Ein Vorteil der UKV-Zahntarife: Bis zu drei fehlende Zähne lassen sich mitversichern, und die Gesundheitsfragen beziehen sich nur auf die vergangenen zwei Jahre. Diagnosen oder Behandlungen, die länger zurückliegen, werden beim Antrag nicht abgefragt.

Da Parodontal- und Wurzelbehandlungen häufig bereits zur gesetzlichen Regelversorgung gehören und von der GKV mindestens teilweise übernommen werden, rechnet der Zahnarzt diese Maßnahmen in vielen Fällen direkt mit der Krankenkasse ab. Für eine höherwertige Versorgung, etwa mit besseren Materialien oder zusätzlichen Leistungen, greift dann die private Zahnzusatzversicherung ergänzend.

UKV Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Für Angestellte und Selbstständige, die im Krankheitsfall ihren Lebensstandard absichern möchten, bietet die UKV mit dem Tarif KT ein Krankentagegeld an. Für Beihilfeberechtigte stehen zusätzlich die Tarife TA, TAF und TAG zur Verfügung, die sich in Leistungsumfang und Berufsgruppenausrichtung unterscheiden.

Ergänzend zur Krankenhauszusatzversicherung bietet die UKV mit dem Tarif KH ein Krankenhaustagegeld an, das bei einem stationären Aufenthalt einen frei verwendbaren Tagessatz auszahlt – unabhängig davon, ob dieser für zusätzlichen Komfort im Krankenhaus oder für andere Ausgaben während des Aufenthalts genutzt wird.

UKV Auslandsreise-Krankenversicherung

Ergänzend zur Vollversicherung bietet die UKV eine eigenständige Auslandsreise-Krankenversicherung an, die sowohl für einzelne Reisen als auch als Jahrespolice für mehrere Reisen abgeschlossen werden kann. Für Langzeitaufenthalte im Ausland, etwa während eines Auslandssemesters oder einer längeren beruflichen Entsendung, hält die UKV gesonderte Tarife bereit, die über die üblichen Kurzzeit-Reisekrankenversicherungen hinausgehen.

Auch für ausländische Gäste in Deutschland bietet die UKV mit der sogenannten Incoming-Versicherung einen speziellen Krankenversicherungsschutz an. Dieser richtet sich an Personen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und für diesen Zeitraum einen eigenständigen Krankenversicherungsschutz benötigen, etwa weil kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht.

Reise-Komplettschutz und Reiserücktritt

Über den Reise-Komplettschutz lässt sich die Auslandsreise-Krankenversicherung mit weiteren Reisebausteinen kombinieren. Ergänzend bietet die UKV auch eine separate Reiserücktrittsversicherung an, die bei kurzfristiger Stornierung einer bereits gebuchten Reise finanziell absichert – sowohl für einzelne Reisen als auch im Rahmen einer Jahrespolice für mehrere Reisen im Jahr.

UKV Kundenportal und digitale Services

Versicherte der UKV können Leistungen sowohl über die App als auch auf dem Postweg beantragen. Über das kostenfreie Kundenportal lassen sich zudem Adress- und Bankdaten ändern, Bescheinigungen anfordern und der eigene Vertragsstatus einsehen. Ergänzt wird das digitale Angebot durch den Service „Mein GesundheitsManager“, der weiterführende Gesundheitsservices bündelt.

Für Kreditkarten-Kunden bietet die UKV zudem eine gesonderte Bescheinigung zur Auslandsreisekrankenversicherung an, ebenso wie eine separate Jahrespolice für Vielreisende, die mehrfach im Jahr ins Ausland reisen.

Über die Apps der UKV lassen sich Rechnungen unkompliziert per Smartphone einreichen, ohne dass Papierbelege per Post verschickt werden müssen. Für Beihilfeberechtigte, Beamtenanwärter und Pflegebedürftige stehen dabei jeweils eigene, auf die spezifischen Anforderungen zugeschnittene Antragswege innerhalb des digitalen Angebots zur Verfügung. Wer den direkten telefonischen Kontakt bevorzugt, erreicht den UKV-Kundenservice werktags von 8 bis 18 Uhr über die zentrale Servicenummer.

Die Gesundheitsfragen der UKV: was Antragsteller wissen sollten

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen Antragsteller bei der UKV wie bei allen privaten Krankenversicherern Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Auf Grundlage dieser Angaben prüft die UKV das individuelle Risiko und kalkuliert gegebenenfalls Risikozuschläge oder formuliert Leistungsausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen.

Erleichterte Fragen bei Zahnzusatztarifen

Für die Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT gelten erleichterte Gesundheitsfragen, die sich nur auf die vergangenen zwei Jahre beziehen. Für die Vollversicherung GesundheitVARIO gelten dagegen die üblichen, umfassenderen Gesundheitsfragen zum gesamten bisherigen Gesundheitsverlauf.

Wer unsicher ist, wie bestimmte Vorerkrankungen im Antrag anzugeben sind, sollte vor der verbindlichen Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Vermittler in Erwägung ziehen. So lässt sich vorab klären, ob und zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss möglich ist, ohne dass die Anfrage im Antragsverlauf dokumentiert werden muss.

Grundsätzlich gilt: Je vollständiger und wahrheitsgemäßer die Gesundheitsfragen beantwortet werden, desto geringer ist das Risiko einer späteren rückwirkenden Vertragsanpassung durch die UKV. Werden Vorerkrankungen im Antrag verschwiegen, kann dies im Leistungsfall zu einer Anfechtung des Vertrags oder zu Leistungskürzungen führen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bereits vorliegende ärztliche Unterlagen und Diagnosen vor der Antragstellung sorgfältig zusammenzustellen, um alle relevanten Angaben vollständig und korrekt machen zu können.

UKV Basistarif als gesetzlich vorgeschriebener Auffangschutz

Wie jeder private Krankenversicherer in Deutschland bietet auch die UKV den gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif (BTN für Nichtbeihilfeberechtigte, BTB für Beihilfeberechtigte) an. Dessen Leistungsniveau orientiert sich am Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung und ist branchenweit einheitlich geregelt, da sowohl die Versicherungsbedingungen als auch die Beitragskalkulation vom PKV-Verband vorgegeben werden.

Der Basistarif dient in erster Linie als Auffanglösung, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten in einem regulären Tarif, und ist für die meisten Versicherten nicht die bevorzugte Wahl. Innerhalb der Tarifstufe BTN kann zwischen fünf Selbstbehaltstufen (kein Selbstbehalt sowie 300, 600, 900 oder 1.200 Euro) gewählt werden; die Bindung an den gewählten Selbstbehalt beträgt jeweils drei Versicherungsjahre.

Für Beihilfeberechtigte gilt im Basistarif die Tarifstufe BTB, die sich in deutlich mehr Leistungsstufen unterteilt, da hier zusätzlich der individuelle Beihilfeanspruch berücksichtigt werden muss. Der ambulante und stationäre Beihilfebemessungssatz bestimmt dabei die jeweilige Leistungsstufe, während der ambulante Erstattungssatz die Höhe des Selbstbehalts festlegt. In der Summe dürfen Beihilfebemessungssatz und Erstattungssatz des Basistarifs 100 Prozent nicht überschreiten, um eine Überversicherung auszuschließen.

Da der Basistarif branchenweit einheitlich kalkuliert wird, unterscheidet sich sein Leistungsumfang bei der UKV nicht grundlegend von dem anderer privater Krankenversicherer. Wer aus finanziellen Gründen vorübergehend in den Basistarif wechseln muss, kann bei einer späteren Verbesserung der eigenen finanziellen Situation in der Regel wieder in einen regulären Tarif zurückwechseln, ohne dabei die bereits angesparten Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Die UKV im Konzern der Versicherungskammer Bayern

Die UKV Union Krankenversicherung AG wurde 1979 gegründet und hat ihren Sitz in Saarbrücken. Über die Consal Beteiligungsgesellschaft ist die Versicherungskammer Bayern (VKB) – der größte öffentliche Versicherer Deutschlands – mit 90 Prozent an der UKV beteiligt, die verbleibenden 10 Prozent hält die Schwestergesellschaft Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK).

Gemeinsam mit der BBKK zu den größeren Anbietern

Zusammen mit der BBKK betreut die UKV nach eigenen Angaben rund 3 Millionen Versicherte und zählt damit zu den größeren privaten Krankenversicherungsgruppen in Deutschland. Beide Gesellschaften sind eng mit der Sparkassen-Finanzgruppe verbunden, über die ein Teil des Vertriebs erfolgt.

Der Konzernverbund mit der Versicherungskammer Bayern verschafft der UKV eine solide wirtschaftliche Basis, während die eigenständige operative Führung der UKV als AG erhalten bleibt. Für Versicherte bedeutet diese Konzernzugehörigkeit in erster Linie eine zusätzliche finanzielle Stabilität im Hintergrund, ohne dass sich dies unmittelbar auf die einzelnen Tarife auswirkt.

Die enge Verbindung zur Sparkassen-Finanzgruppe zeigt sich unter anderem im Vertrieb: Kunden von Sparkassen kommen in vielen Regionen Deutschlands über die dortige Beratung mit den Produkten der UKV und der BBKK in Kontakt. Diese Vertriebsstruktur unterscheidet die UKV von reinen Direktversicherern ohne stationäres Filialnetz und von Versicherern, die ausschließlich über unabhängige Makler vertreiben.

Als Teil eines der größten deutschen Versicherungskonzerne profitiert die UKV zudem von gemeinsamen Ressourcen im Bereich Kapitalanlage, Risikomanagement und IT-Infrastruktur, die einem eigenständigen, kleineren Versicherer in dieser Form häufig nicht in gleichem Umfang zur Verfügung stehen würden. Gleichzeitig bewahrt sich die UKV mit eigenen Tarifen und einer eigenständigen Markenidentität eine klare Abgrenzung zu anderen Konzerngesellschaften, sodass Interessenten die Produkte der UKV unabhängig von anderen Angeboten der Versicherungskammer Bayern bewerten können.

Die Doppelstruktur aus UKV und BBKK innerhalb desselben Konzerns erklärt sich historisch aus unterschiedlichen Ausgangspunkten: Während die BBKK traditionell stärker auf Beihilfeberechtigte und Beamte ausgerichtet ist, richtet sich die UKV mit ihrem Produktportfolio an ein breiteres Publikum aus Angestellten, Selbstständigen, Studenten und Beamten gleichermaßen. Für Interessenten kann sich daher ein Vergleich beider Schwestergesellschaften lohnen, da sich Tarifstruktur und Konditionen im Detail unterscheiden können, obwohl beide letztlich zum selben Konzern gehören.

So gelingt der Wechsel zur UKV

Ein Wechsel zur UKV läuft nach dem in der privaten Krankenversicherung üblichen Muster ab: Zunächst wird der passende Tarif und die gewünschte Selbstbehaltstufe ausgewählt, anschließend folgt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen der Risikoprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung und Vertragsannahme kann die bestehende gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Angestellte sollten vor der Kündigung ihrer gesetzlichen Krankenkasse sicherstellen, dass ihr Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt, da ein späterer, unfreiwilliger Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen erschwert sein kann. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können dagegen unabhängig vom Einkommen jederzeit wechseln, sofern die übrigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Für den Wechsel innerhalb eines laufenden Kalenderjahres gilt: Wer als Angestellter erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird nicht automatisch zum selben Zeitpunkt versicherungsfrei, sondern erst zum 1. Januar des Folgejahres – vorausgesetzt, das Einkommen liegt auch im nächsten Jahr weiterhin über der dann geltenden Grenze. Diese Regelung überrascht viele Wechselwillige, die nach einer Gehaltserhöhung einen sofortigen Wechsel erwarten, tatsächlich aber bis zum Jahreswechsel warten müssen.

Wer sich für den Wechsel zur UKV entscheidet, sollte außerdem prüfen, ob bereits bestehende Vorversicherungszeiten aus einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden können. Je nach individueller Vertragshistorie kann dies Einfluss auf Wartezeiten oder auf den Zeitpunkt haben, ab dem eine mögliche Beitragsrückerstattung erstmals in Anspruch genommen werden kann.

Nach erfolgreichem Wechsel empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die eigene Bausteinkombination innerhalb von GesundheitVARIO, insbesondere nach größeren Lebensereignissen wie einer Familiengründung, einem Umzug oder einem beruflichen Aufstieg. Da sich die persönlichen Ansprüche an Leistung und Beitrag im Zeitverlauf verändern können, lohnt sich diese Überprüfung nicht nur unmittelbar nach dem Wechsel, sondern in regelmäßigen Abständen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.

UKV PKV im Gesamturteil

Die UKV eignet sich besonders für alle, die eine private Krankenversicherung mit einem klar strukturierten Kernprodukt und flexibel wählbarem Selbstbehalt suchen, statt sich zwischen mehreren parallelen Tariflinien entscheiden zu müssen. Mit GesundheitVARIO und den Bausteinen AmbulantPlus, KlinikPlus und ZahnPlus lässt sich der Versicherungsschutz gezielt auf die eigenen Prioritäten zuschneiden, ohne dabei ein grundsätzlich anderes Produkt wählen zu müssen.

Besonders für Beihilfeberechtigte bietet die UKV mit BeihilfeCOMFORT ein auf die individuelle Beihilfesituation zugeschnittenes Restkostenprodukt mit mehreren Leistungspaketen. Die Konzernzugehörigkeit zur Versicherungskammer Bayern verschafft der UKV zudem eine solide wirtschaftliche Basis im Hintergrund.

Ein Punkt, der vor Vertragsabschluss beachtet werden sollte, ist die für 2026 angekündigte Beitragsanpassung in den Unisex-Tarifen. Wer bereits bei der UKV versichert ist, sollte einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen lassen, etwa in eine andere Selbstbehaltstufe, um die Beitragsentwicklung möglichst zu dämpfen, ohne dabei die bereits angesparten Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Wer regelmäßig Zahnersatzleistungen benötigt, sollte von Beginn an über den Zusatzbaustein VARIO ZahnPlus nachdenken, da die Differenz zwischen 70 und 90 Prozent Erstattung bei umfangreicheren Behandlungen schnell mehrere hundert bis tausend Euro ausmachen kann. Für Familien mit Kindern gilt wie bei den meisten privaten Krankenversicherern, dass jedes Kind einen eigenständigen, individuell zu bezahlenden Vertrag benötigt.

Im Vergleich zu Anbietern mit mehreren parallelen Tariflinien punktet die UKV mit einer übersichtlichen Struktur: Statt zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarif wählen zu müssen, entscheiden sich Interessenten bei GesundheitVARIO in erster Linie über die Höhe des Selbstbehalts und die gewünschten Zusatzbausteine. Diese Struktur kann die Tarifwahl erleichtern, setzt aber auch voraus, dass sich Interessenten mit den einzelnen Bausteinen und deren jeweiligem Leistungsumfang auseinandersetzen, um die für die eigene Situation passende Kombination zu finden.

Für Beihilfeberechtigte und Beamtenanwärter zeigt sich die UKV mit BeihilfeCOMFORT, BeihilfeCOMFORT W und der Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption als Anbieter mit einem durchdachten, mehrstufigen Angebot speziell für diese Zielgruppe. Wer sich für die UKV interessiert, sollte in jedem Fall die individuellen Beitrags- und Leistungsdaten für die eigene Situation einholen, da sich diese je nach Alter, Gesundheitszustand, Beruf und gewählter Bausteinkombination erheblich unterscheiden können.

UKV: die wichtigsten Punkte im Überblick

Die UKV bietet mit GesundheitVARIO ein klar strukturiertes Kernprodukt mit drei Selbstbehaltstufen und optionalen Zusatzbausteinen für Zahnersatz, ambulante und stationäre Leistungen. Beihilfeberechtigte finden mit BeihilfeCOMFORT ein passgenaues Restkostenprodukt in drei Leistungspaketen. Wer sich für die passende Selbstbehaltstufe und Bausteinkombination entscheiden möchte, sollte die genauen Leistungsunterschiede sorgfältig vergleichen und bei Bedarf eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.