Von Central zu Generali: die Umfirmierung 2020
Die Central Krankenversicherung schrieb 1913 als erste private Krankenversicherung Deutschlands in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ein Stück deutscher Versicherungsgeschichte. Seit dem 27. Juni 2020 firmiert das Unternehmen im Rahmen der sogenannten One-Company-Strategie des internationalen Generali-Konzerns als Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Für Vertriebspartner und Bestandskunden änderte sich durch die Umfirmierung inhaltlich nichts – lediglich der Name des Unternehmens wurde ersetzt. Weitere Details zur Historie finden sich auf der eigenen Central-Seite dieser Website.
Bestandsverträge laufen unverändert weiter
Wer bereits vor 2020 einen Vertrag bei der Central Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss sich keine Sorgen machen: Der Vertrag läuft unter den ursprünglich vereinbarten Tarifbedingungen unverändert weiter, lediglich der Name des Versicherungsunternehmens auf Vertragsunterlagen und Beitragsrechnungen hat sich geändert. Neue Verträge sind ausschließlich unter dem Namen Generali abschließbar.
Wer 2026 nach der Central Krankenversicherung sucht, findet ihre Tarife, ihren Kundenstamm und ihre über hundertjährige Erfahrung im Krankenversicherungsgeschäft unter dem neuen Namen weiter. Als Vertriebspartner fungiert die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), während andere Marken des Generali-Konzerns in Deutschland – etwa Dialog oder CosmosDirekt – über eigene, getrennte Vertriebswege vermarktet werden.
Diese Aufteilung der Vertriebswege innerhalb desselben Konzerns ist im deutschen Versicherungsmarkt keine Seltenheit: Während die Ausschließlichkeitsvertreter der DVAG Produkte der Marke Generali anbieten, vertreiben unabhängige Versicherungsmakler die Marke Dialog, und CosmosDirekt richtet sich mit einem Online-Vertriebsmodell an eine dritte Zielgruppe. Für Interessenten bedeutet das: Wer ein Angebot der Generali Krankenversicherung wünscht, wendet sich am zielführendsten direkt an die DVAG oder an die Generali selbst, nicht an freie Makler, die in der Regel die Schwestermarke Dialog vermitteln.
Diese Mehrmarkenstrategie erlaubt es dem Generali-Konzern, unterschiedliche Kundensegmente über jeweils passende Vertriebskanäle anzusprechen: Kunden, die eine persönliche, langfristige Beratungsbeziehung schätzen, finden über die DVAG einen festen Ansprechpartner, während Kunden, die einen unabhängigen Marktvergleich über einen Makler bevorzugen, eher mit der Marke Dialog in Kontakt kommen. Für die eigentliche Vertragsqualität und die zugrundeliegende Risikoprüfung spielt es dabei keine Rolle, über welchen Vertriebsweg ein Vertrag letztlich zustande kommt, da alle Marken auf dieselbe wirtschaftliche und regulatorische Basis des Generali-Konzerns in Deutschland zurückgreifen.
Für viele langjährige Kunden bleibt der Name Central dennoch mit Vertrauen verbunden, da das Unternehmen über mehr als ein Jahrhundert hinweg als eigenständige Marke am Markt aufgetreten ist. Die Umfirmierung berührt dabei ausschließlich die rechtliche und markentechnische Außendarstellung, nicht die eigentliche Vertragsgrundlage der bestehenden Policen.
Generali Vollversicherung: der Tarif GesundPro im Überblick
Das aktuelle Neugeschäft der Generali Deutschland Krankenversicherung AG ist auf die Tariffamilie GesundPro ausgerichtet, die die früheren Central-Tarife wie central.privatpro und central.privatsmart im Lauf der Zeit abgelöst hat. Alle GesundPro-Tarife wurden bei ihrer Einführung mit erweiterten Vorsorgeleistungen ausgestattet und decken im Vergleich zu älteren Central-Tarifen eine breitere Leistungspalette ab.
| Leistung | GesundPro (Grundleistungen) |
|---|---|
| Ärztliche Behandlung | 100 % bis zu den Höchstsätzen der GOÄ |
| Erstattung Arzthonorar (technisch) | Bis zum 2,5-fachen GOÄ-Satz |
| Erstattung Arzthonorar (Labor) | Bis zum 1,3-fachen GOÄ-Satz |
| Zahnärztliche Behandlung | Bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz |
| Zahnbehandlung, Prophylaxe, PZR | 100 % |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) | 90 % |
| Kieferorthopädie | 90 % bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, bei Unfall unbegrenzt |
| Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen) | Bis 300 € innerhalb von 2 Kalenderjahren |
| Operative Sehschärfenkorrektur (LASIK) | Im Rahmen der vereinbarten Sehhilfen-Erstattung |
| Stationäre Behandlung | Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer je nach Tarifvariante |
| Vorsorgepauschale bei Leistungsfreiheit | Bis 300 €/Jahr, unabhängig vom Selbstbehalt |
Die genannten Werte beziehen sich auf die Grundstruktur des GesundPro-Tarifsystems. Die genauen Leistungen können sich je nach gewählter Variante (GesundPro1, GesundProP, GesundProMed, GesundProA) im Detail unterscheiden.
Im Vergleich zu älteren Central-Tarifen fällt bei GesundPro besonders die klare, einheitliche Erstattungsstruktur auf: Statt zahlreicher unterschiedlicher Prozentsätze für einzelne Leistungspositionen, wie sie in manchen Alttarifen üblich waren, arbeitet das aktuelle System mit wenigen, klar definierten Erstattungssätzen für die jeweiligen Leistungsbereiche. Diese Vereinfachung erleichtert es Versicherten, den eigenen Versicherungsschutz auf einen Blick zu überschauen, ohne für jede einzelne Behandlungsart eine gesonderte Erstattungsregel nachschlagen zu müssen.
Ein charakteristisches Merkmal der Generali (vormals Central) ist der außergewöhnlich breite Altbestand an geschlossenen Tarifen. Über die Jahrzehnte wurden regelmäßig neue Tariffamilien aufgelegt, die jeweils nach einigen Jahren durch neuere, oft leistungsstärkere Nachfolgeprodukte abgelöst wurden. Wer heute noch einen historischen Central-Tarif besitzt, sollte einen internen Vergleich mit dem aktuellen GesundPro-System in Betracht ziehen.
Das GesundPro-System selbst wird kontinuierlich weiterentwickelt, sodass auch innerhalb dieser aktuellen Tariffamilie im Zeitverlauf neue Untervarianten hinzukommen können. Für Neuinteressenten empfiehlt sich daher stets ein aktueller Blick auf die im jeweiligen Antragszeitpunkt gültige Tarifstruktur, da sich Details wie Erstattungssätze oder Selbstbehaltstufen von der hier beschriebenen Grundstruktur im Detail unterscheiden können.
Ein weiteres Kennzeichen des GesundPro-Systems ist die klare Zielgruppenausrichtung der einzelnen Varianten: Während die Grundtarife GesundPro1 und GesundProP sich an Angestellte und Selbstständige richten, adressieren GesundProMed und GesundProMedP gezielt Ärzte und Zahnärzte, und GesundProA sowie GesundProAP sind auf junge Menschen in Ausbildung oder Studium zugeschnitten. Diese Aufteilung ermöglicht es der Generali, die jeweiligen Tarifbedingungen – etwa bei Selbstbehaltstufen oder Altersgrenzen – passgenau auf die typischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe abzustimmen, statt einen einzigen Tarif für alle Berufsgruppen gleichermaßen anzubieten.
Generali GesundPro1 und GesundProP im Vergleich
Innerhalb der GesundPro-Familie unterscheiden sich die Varianten in erster Linie durch die Art der Beitragsrückerstattung. Der Tarif GesundProP bietet als bislang einzige Variante eine garantierte Beitragsrückerstattung, während bei GesundPro1 die Rückerstattung erfolgsabhängig und jährlich neu von der Generali festgelegt wird.
Generali GesundPro1
- Grundleistungsniveau vergleichbar mit GesundProP
- Beitragsrückerstattung erfolgsabhängig, jährlich neu festgelegt
- Sehhilfen bis 300 € innerhalb von 2 Kalenderjahren
Generali GesundProP
- Garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Vorsorgepauschale bis 300 € pro Jahr bleibt davon unberührt
- Ansonsten identisches Grundleistungsniveau zu GesundPro1
Für Selbstständige und Angestellte, die von Anfang an eine planbare Beitragsrückerstattung wünschen, kann sich der etwas höhere Beitrag von GesundProP gegenüber GesundPro1 lohnen. Wer dagegen bereit ist, eine gewisse Schwankung bei der Höhe der jährlichen Rückerstattung in Kauf zu nehmen, findet in GesundPro1 häufig die günstigere Einstiegsoption.
Die Entscheidung zwischen beiden Varianten hängt letztlich auch von der persönlichen Risikobereitschaft ab: Eine garantierte Leistung wie bei GesundProP bietet Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit, während eine erfolgsabhängige Rückerstattung wie bei GesundPro1 grundsätzlich auch höher ausfallen kann, wenn die Generali in einem Geschäftsjahr überdurchschnittliche Überschüsse erwirtschaftet – allerdings ohne vertraglichen Anspruch auf eine bestimmte Mindesthöhe.
Generali Vorsorgepauschalen: bis zu 300 Euro im Jahr
Ein besonderes Leistungsmerkmal des GesundPro-Systems sind die sogenannten Vorsorgepauschalen. Wer in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreicht, erhält zusätzlich zur regulären Erstattung eine Pauschale von bis zu 300 Euro – aufgeteilt in 200 Euro für ambulante und 100 Euro für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Unabhängig von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Diese Vorsorgepauschale wird unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung ausgezahlt und wirkt sich auch nicht negativ auf eine mögliche Beitragsrückerstattung im Tarif GesundProP aus. Als ambulante Vorsorge gelten dabei sowohl die gesetzlich eingeführten Vorsorgeprogramme als auch zusätzliche, im Tarif GesundPro definierte Vorsorgeuntersuchungen. Der zahnärztliche Nachweis lässt sich beispielsweise auch für eine professionelle Zahnreinigung verwenden.
Für Versicherte in den Tarifen GesundProMed oder GesundProMedP stellt die Generali jährlich gesonderte Vorsorgenachweise zur Verfügung, die der behandelnde Arzt bei der Vorsorgeuntersuchung ausfüllt. Diese Nachweise werden ohne separate Rechnung eingereicht, woraufhin die Vorsorgepauschale automatisch ausgezahlt wird.
Das Prinzip der Vorsorgepauschale unterscheidet sich von der klassischen Beitragsrückerstattung dadurch, dass es gezielt gesundheitsförderndes Verhalten belohnt, statt lediglich die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zu honorieren. Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht, wird also nicht wie bei manchen anderen Anbietern mit einer geminderten Rückerstattung bestraft, sondern erhält für genau dieses Verhalten eine zusätzliche, eigenständige Pauschale.
Wichtig für die praktische Inanspruchnahme: Die Vorsorgepauschale wird nur ausgezahlt, wenn im betreffenden Kalenderjahr ansonsten keine weiteren Rechnungen eingereicht wurden. Wer also im Laufe des Jahres unerwartet doch eine Behandlung benötigt und die entsprechende Rechnung einreicht, verliert für dieses Jahr den Anspruch auf die Pauschale, kann diese aber im folgenden leistungsfreien Jahr erneut in Anspruch nehmen.
Generali Zahnersatz und Kieferorthopädie im Tarif GesundPro
Beim Zahnersatz erstattet der Tarif GesundPro einheitlich 90 Prozent der Kosten für Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays und Implantate (inklusive Knochenaufbau) sowie für Funktionsanalyse und Funktionstherapie. Reine Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und professionelle Zahnreinigung werden bereits zu 100 Prozent übernommen.
Kieferorthopädie mit Altersgrenze
Kieferorthopädische Behandlungen werden zu 90 Prozent erstattet, sofern die Behandlung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr begonnen wird. Bei einem Unfall entfällt diese Altersgrenze vollständig, sodass auch spätere kieferorthopädische Behandlungen infolge eines Unfalls im Rahmen des regulären Erstattungssatzes übernommen werden.
Für Familien mit Kindern kann diese Altersgrenze bei der Tarifplanung eine wichtige Rolle spielen: Wer eine kieferorthopädische Behandlung des Kindes bereits absehen kann, etwa aufgrund familiärer Veranlagung zu Zahnfehlstellungen, sollte den Versicherungsschutz möglichst frühzeitig abschließen, um innerhalb der Altersgrenze von 20 Jahren von der vollen Erstattung zu profitieren.
Material- und Laborkosten bei Zahnersatzmaßnahmen werden im GesundPro-Tarif zum jeweiligen Prozentsatz der Hauptmaßnahme erstattet. In älteren Central-Tarifen wie Vita, Vario, Privat oder PrivatPro galt für zahntechnische Leistungen dagegen teilweise ein gesondertes Preis- und Leistungsverzeichnis mit eigenen Höchstbeträgen – ein Detail, das Bestandskunden dieser Alttarife bei einem internen Tarifvergleich beachten sollten.
Vor umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen empfiehlt sich generell die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplans bei der Generali, damit die voraussichtliche Erstattungshöhe bereits vor Behandlungsbeginn verlässlich geklärt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Implantatversorgungen oder umfangreicheren Brückenkonstruktionen, bei denen die Gesamtkosten mehrere tausend Euro erreichen können und eine vorherige Abstimmung unangenehme Überraschungen bei der späteren Erstattung vermeidet.
Generali für Beamte: Basisschutz und Komfortschutz
Für Beamte und Beamtenanwärter bietet die Generali mit Basisschutz und Komfortschutz zwei eigenständige Beihilfeergänzungstarife an, die jeweils gesondert für aktive Beamte und für Beamtenanwärter beziehungsweise Referendare ausgestaltet sind. Wie hoch die Beihilfe je nach Bundesland und Familienstand ausfällt, zeigt der Ratgeber zur Beihilfe für Beamte im Detail.
Generali Basisschutz
- Privatpatient bei Arzt und Zahnarzt
- Erstattung zum versicherten Prozentsatz (50/30/20/10 %)
- Einfache Wechselmöglichkeit in den Komfortschutz
Generali Komfortschutz
- Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Sehhilfen bis 300/180/120/60 € je 2 Kalenderjahre
- Ambulante Psychotherapie: 50 Sitzungen im Jahr
- Optional Einbettzimmer über den Zusatztarif SBE100U
Die Leistungen werden jeweils zum versicherten Prozentsatz erstattet, üblicherweise gestaffelt in 50, 30, 20 oder 10 Prozent – abgestimmt auf den individuellen Beihilfebemessungssatz, sodass sich Beihilfe und Generali-Tarif zu 100 Prozent ergänzen. Neben ärztlichen Leistungen, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln zählen im Komfortschutz auch Hebammenleistungen inklusive Geburtsvorbereitung sowie Krankentransporte bei ambulanter Behandlung zum Leistungsumfang.
Optionsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
Wer zunächst mit dem günstigeren Basisschutz startet, kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung in den umfassenderen Komfortschutz wechseln. Für Beamtenanwärter wird der Versicherungsschutz zum Ende der Ausbildung automatisch in den entsprechenden Tarif für Beamte fortgeführt, ebenfalls ohne neue Gesundheitsprüfung.
Die Komfortklasse für Beamtenanwärter wird bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres angeboten. In einzelnen Bundesländern mit familienstandsbezogener Beihilfe, etwa in Bayern, bietet die Generali zusätzliche Produktlösungen an, etwa eine 100-prozentige Erstattung der Differenzkosten zwischen Zwei- und Einbettzimmer als Ergänzung zum versicherten Tarif.
Vertrieben wird die Generali-Krankenversicherung für Beamte über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) als exklusiven Vertriebspartner. Nach Einschätzungen unabhängiger Berater zählen die Leistungen der Generali im Beihilfe-Segment nicht durchgängig zu den stärksten am Markt, weshalb sich für Beamte grundsätzlich ein Vergleich mit spezialisierten Beihilfeanbietern lohnt, bevor eine endgültige Tarifentscheidung getroffen wird.
Generali für Studenten und Auszubildende: GesundProA
Für junge Menschen im Alter von 17 bis einschließlich 38 Jahren bietet die Generali mit den Tarifen GesundProA und GesundProAP einen speziell zugeschnittenen Komfortschutz an. Im Tarif GesundProA lässt sich die Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen, während GesundProAP zusätzlich auf eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit ausgerichtet ist.
Musterbeitrag für junge Versicherte
Für einen 21-jährigen Versicherten liegt der Beitrag im Tarif GesundProA1 nach Angaben der Generali beispielhaft bei rund 128,99 Euro monatlich. Der tatsächliche Beitrag hängt dabei vom genauen Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand sowie der gewählten Selbstbehaltstufe ab.
Diese Musterbeiträge dienen lediglich der ersten Orientierung und können sich je nach individueller Risikoeinstufung im Rahmen der Gesundheitsprüfung nach oben oder unten verschieben. Wer als Student bereits Vorerkrankungen hat, sollte sich vor der verbindlichen Antragstellung über eine anonyme Risikovoranfrage informieren, um realistische Erwartungen an den tatsächlich zu erwartenden Beitrag zu entwickeln.
Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung der Generali wechseln – unabhängig vom eigenen Einkommen. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Studiums; ein Rückweg in die studentische Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ist während des laufenden Studiums nicht mehr möglich. Auch Auszubildende im dualen System profitieren von vergleichbaren, auf ein begrenztes Budget zugeschnittenen Konditionen.
Für die Beitragskalkulation spielt bei jungen Versicherten das Eintrittsalter eine besonders wichtige Rolle: Je jünger und gesünder ein Studierender oder Auszubildender beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fällt in der Regel der monatliche Einstiegsbeitrag aus, und desto mehr Zeit bleibt, um über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg ausreichend Alterungsrückstellungen aufzubauen. Da die Altersgrenze für die Tarife GesundProA und GesundProAP bei 38 Jahren liegt, sollten ältere Studierende, etwa in einem Zweitstudium, vorab prüfen, ob sie noch innerhalb dieser Altersspanne liegen oder auf die regulären GesundPro-Tarife für Angestellte und Selbstständige zurückgreifen müssen.
Auch für Berufseinsteiger direkt nach dem Schulabschluss, die eine klassische Ausbildung statt eines Studiums absolvieren, öffnet sich mit den Tarifen GesundProA und GesundProAP ab dem Alter von 17 Jahren ein früher Zugang zur privaten Krankenversicherung. Dieser frühe Einstieg kann sich über die gesamte weitere Vertragslaufzeit finanziell auszahlen, da der Beitrag bei Vertragsabschluss maßgeblich vom damaligen Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängt und spätere Erkrankungen keinen Einfluss auf bereits vereinbarte Konditionen haben.
Nach dem Studienabschluss und dem Übergang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis lohnt sich eine erneute Überprüfung der gewählten Tarifkombination, da sich mit steigendem Einkommen häufig auch die finanziellen Möglichkeiten für einen umfassenderen Versicherungsschutz verbessern. Über einen internen Tarifwechsel lässt sich der Schutz später in eine der regulären GesundPro-Varianten überführen.
Generali für Ärzte und Zahnärzte: GesundProMed
Speziell für Mediziner bietet die Generali mit GesundProMed und GesundProMedP eigene Tarifvarianten an. Ein offener Tarif in dieser Reihe ist GesundProMed1, der mit einem Selbstbehalt von 750 Euro pro Kalenderjahr kalkuliert wird und weiterhin aktiv Neuversicherte aufnimmt.
Generali GesundProMed1
- 750 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr, entfällt bei stationärem Aufenthalt
- Erstattung ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz
- Zahnbehandlung 100 %, Zahnersatz 90 %, Kieferorthopädie bis 20. Lebensjahr 90 %
- Psychotherapie: 50 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 100 %
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre gilt beim Selbstbehalt in den Ärztetarifen üblicherweise ein reduzierter Betrag. Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis können als Selbstständige unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit zur Generali wechseln, während angestellte Klinikärzte und Assistenzärzte zunächst die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen. Da GesundProMed1 als offener Tarif weiterhin aktiv Neuversicherte aufnimmt, profitiert die Versichertengemeinschaft von einer vergleichsweise ausgewogenen Altersstruktur, was sich langfristig positiv auf die Beitragsstabilität auswirken kann. Welche Gehaltsbestandteile dabei im Detail mitzählen, erklärt der Ratgeber zum Thema Gehalt und PKV.
Für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit eigener Praxis kann sich zusätzlich der Abschluss eines Krankentagegelds lohnen, da bei einer krankheitsbedingten Praxisschließung neben dem persönlichen Einkommen häufig auch laufende Praxiskosten wie Miete und Personal unabhängig von der eigenen Arbeitsfähigkeit weiterlaufen. Approbierte Tierärzte und andere Angehörige akademischer Heilberufe können grundsätzlich von vergleichbaren Konditionen wie Humanmediziner profitieren, sollten aber im individuellen Angebot prüfen, ob die spezialisierten Ärztetarife für die eigene Berufsgruppe zugänglich sind.
Kinder bei der Generali: eigenständiger Vertrag
Wie bei den meisten privaten Krankenversicherern gibt es auch bei der Generali keine kostenlose Familienversicherung nach dem Vorbild der gesetzlichen Krankenkasse. Jedes Kind erhält einen eigenen, individuellen Vertrag mit eigenem Beitrag, der sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand richtet – unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Voraussetzung für die Kinderversicherung
Kinder können bei der Generali privat versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits privat vollversichert ist. Für Neugeborene besteht üblicherweise eine begrenzte Frist nach der Geburt, innerhalb derer eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, sofern diese Voraussetzung erfüllt ist.
Da jedes Kind einen eigenständigen Vertrag mit individuellem Beitrag erhält, sollten Eltern die Gesamtkosten für die private Absicherung mehrerer Kinder von vornherein realistisch in die Familienplanung einbeziehen. Gleichzeitig profitieren Kinder häufig von einem niedrigen Einstiegsbeitrag, da sich dieser maßgeblich am jungen Eintrittsalter orientiert.
Für Neugeborene gilt in der Regel eine Frist von zwei Monaten nach der Geburt, innerhalb derer die Nachversicherung beantragt werden muss, damit sie ohne Gesundheitsprüfung wirksam wird. Eltern sollten diesen Termin nicht verpassen, da eine verspätete Antragstellung dazu führen kann, dass für das Kind eine reguläre Gesundheitsprüfung mit dem Risiko von Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen erforderlich wird. Auch adoptierte Kinder können unter vergleichbaren Voraussetzungen ohne Risikozuschlag aufgenommen werden, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
Wer bereits zum Zeitpunkt der Geburt weiß, dass beide Elternteile langfristig privat versichert bleiben möchten, sollte die Nachversicherung des Kindes möglichst frühzeitig in die eigene Finanzplanung einbeziehen. Ein junges Eintrittsalter bei guter Gesundheit sichert dabei nicht nur einen niedrigeren Einstiegsbeitrag, sondern auch den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Gesundheitszustand für die gesamte künftige Vertragslaufzeit, ohne dass spätere Erkrankungen zu nachträglichen Risikozuschlägen führen können.
Generali Central-Altbestand: was mit älteren Tarifen passiert
Ein charakteristisches Merkmal der Generali (vormals Central) im deutschen PKV-Markt ist der außergewöhnlich breite Bestand an geschlossenen Alttarifen. Über die Jahrzehnte wurden regelmäßig neue Tariffamilien wie Vita, Vario, Privat, PrivatPro und PrivatproMed aufgelegt, die jeweils nach einigen Jahren durch neuere, meist leistungsstärkere Nachfolgeprodukte abgelöst wurden.
Bestandsschutz für geschlossene Tarife
Wer bereits in einem dieser geschlossenen Tarife versichert ist, behält seinen bestehenden Vertrag und die darin angesparten Alterungsrückstellungen unverändert. Ein interner Wechsel in die aktuelle GesundPro-Tariffamilie ist über das Recht auf Tarifwechsel nach § 204 VVG grundsätzlich möglich, ohne dass dabei eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre.
Für Bestandskunden in älteren Central-Tarifen kann sich ein interner Vergleich mit dem aktuellen GesundPro-System lohnen, insbesondere wenn sich die eigenen Ansprüche an Leistung und Beitrag seit Vertragsabschluss verändert haben oder der bisherige Tarif in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich stark im Beitrag gestiegen ist. Da geschlossene Tarife tendenziell altern und die Versichertengemeinschaft dort im Zeitverlauf kleiner wird, kann sich dies langfristig zusätzlich auf die Beitragsentwicklung auswirken.
Die Namensvielfalt der historischen Central-Tarife – von Vita über Vario bis hin zu Privat, PrivatPro und PrivatproMed – spiegelt mehrere Jahrzehnte kontinuierlicher Produktentwicklung wider. Wer eine dieser Bezeichnungen auf einer eigenen Beitragsrechnung oder einem älteren Versicherungsschein entdeckt, sollte sich nicht verunsichern lassen: Die Generali führt Bestandsverträge in geschlossenen Tarifen grundsätzlich unbefristet fort, solange keine eigene Kündigung oder ein interner Tarifwechsel erfolgt.
Für eine fundierte Einschätzung, ob sich ein Wechsel aus einem älteren Central-Alttarif in die aktuelle GesundPro-Familie lohnt, empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung, da die genauen Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarif je nach ursprünglichem Vertragsdatum erheblich variieren können. Insbesondere bei sehr alten Verträgen aus den 1980er oder 1990er Jahren kann der ursprüngliche Leistungsumfang inzwischen deutlich hinter dem aktuellen Marktstandard zurückliegen, während gleichzeitig hohe Alterungsrückstellungen angespart wurden, die bei einem internen Wechsel vollständig erhalten bleiben.
Wer sich unsicher ist, in welchem Tarif der eigene Bestandsvertrag aktuell geführt wird, findet die entsprechende Tarifbezeichnung in der Regel auf dem Versicherungsschein oder der jährlichen Beitragsmitteilung. Bei Unklarheiten hilft eine Anfrage direkt bei der Generali oder beim zuständigen Vermittler weiter, um vor einer möglichen Wechselentscheidung Klarheit über den genauen Status des eigenen Vertrags zu erhalten.
Generali Pflegepflichtversicherung
Als Bestandteil der Vollversicherung bietet die Generali die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung an, deren Leistungsniveau dem der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Da diese Basisabsicherung im Pflegefall die tatsächlich anfallenden Kosten häufig nicht vollständig deckt, sollten Versicherte zusätzlich prüfen, ob eine ergänzende private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist.
Ein früher Einstieg in eine solche ergänzende Pflegevorsorge führt in der Regel zu einem günstigeren Beitrag, da sich dieser maßgeblich am Eintrittsalter orientiert. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland gewinnt eine durchdachte private Pflegevorsorge für immer mehr Versicherte an Bedeutung.
Wer bereits im mittleren Erwachsenenalter über eine ergänzende Pflegezusatzversicherung nachdenkt, sollte dabei sowohl die Höhe des gewünschten Pflegetagegelds als auch die eigene finanzielle Situation im fortgeschrittenen Alter realistisch einschätzen. Eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung allein deckt bei höheren Pflegegraden häufig nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten, insbesondere bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, wo die monatlichen Eigenanteile bundesweit teils erheblich variieren können.
Generali Ergänzungstarife für gesetzlich Versicherte
Neben der Vollversicherung bietet die Generali auch ein Portfolio an Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an, das gezielt typische Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt.
Zahnzusatzversicherung
Verschiedene Erstattungsstufen für Zahnersatz und Zahnbehandlung
Krankenzusatzversicherung
Ambulante und stationäre Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte
Auslandsreisekrankenversicherung
Absicherung bei Krankheit und Unfall im Ausland
Diese Ergänzungstarife richten sich gezielt an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelne Lücken ihres GKV-Schutzes gezielt schließen möchten, ohne dabei vollständig in die private Krankenversicherung zu wechseln. Gerade bei Zahnersatz, der in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nur zu einem festen Zuschuss unabhängig von der tatsächlichen Behandlungsqualität übernommen wird, kann eine private Zahnzusatzversicherung den finanziellen Eigenanteil spürbar reduzieren.
Für Vielreisende oder Personen mit häufigen beruflichen Auslandsaufenthalten kann sich zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnen, da die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der EU und einiger Abkommensstaaten häufig keinen oder nur eingeschränkten Schutz bietet. Wer regelmäßig außerhalb Europas unterwegs ist, sollte dabei besonders auf die vereinbarte Dauer des Auslandsschutzes und die Bedingungen für einen medizinisch notwendigen Rücktransport achten.
Envivas: die Tochtergesellschaft der Generali Krankenversicherung
Über ihre Tochtergesellschaft Envivas Krankenversicherung ist die Generali Deutschland Krankenversicherung Kooperationspartner der Techniker Krankenkasse (TKK) im Bereich der Krankenzusatzversicherungen. Envivas bietet dabei eigenständige Zusatzprodukte für gesetzlich Versicherte an, die über die Vertriebswege der TKK vermarktet werden.
Diese Konzernstruktur mit einer spezialisierten Tochtergesellschaft für Kooperationsgeschäfte ist im deutschen PKV-Markt keine Seltenheit und erlaubt es dem Generali-Konzern, sowohl über den eigenen Vertrieb der DVAG als auch über Partnerschaften mit gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Kundengruppen zu erreichen, ohne dass sich die jeweiligen Markenauftritte gegenseitig überschneiden.
Für Verbraucher, die über die Techniker Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschließen, ist häufig nicht unmittelbar ersichtlich, dass dahinter die Envivas als eigenständige Gesellschaft im Generali-Konzern steht. Diese Transparenz-Frage betrifft allerdings vor allem das Marketing und die Markenwahrnehmung, nicht die eigentliche Vertragssicherheit: Envivas unterliegt wie alle privaten Krankenversicherer der Aufsicht durch die BaFin und muss dieselben regulatorischen Anforderungen erfüllen wie die Generali Deutschland Krankenversicherung AG selbst.
Interessenten, die über die TKK auf ein Envivas-Produkt aufmerksam werden, profitieren dabei von denselben grundlegenden Qualitätsstandards wie Kunden, die direkt einen Vertrag bei der Generali Deutschland Krankenversicherung abschließen, auch wenn es sich formal um eine eigenständige Konzerngesellschaft handelt.
Generali digitale Services und App
Über die digitalen Services der Generali lassen sich Arztrechnungen und Rezepte einfach per App oder über das Online-Kundenportal hochladen, statt sie auf dem Postweg einzureichen. Auch Vertragsinformationen, Tarifdetails und Dokumente zum eigenen Versicherungsschutz lassen sich über das Online-Portal jederzeit abrufen.
Ergänzend bietet die Generali ein Gesundheitstelefon an, über das Versicherte rund um die Uhr medizinischen Rat erhalten können – auch zu Fragen der individuell sinnvollen Vorsorge, etwa im Hinblick auf die Nutzung der beschriebenen Vorsorgepauschalen.
Für Versicherte, die den direkten persönlichen Kontakt bevorzugen, bleibt daneben die Beratung über die Deutsche Vermögensberatung als Vertriebspartner verfügbar. Diese Kombination aus digitalen Selbstbedienungsfunktionen und persönlicher Beratung vor Ort ermöglicht es Versicherten, je nach individueller Präferenz zwischen schneller Online-Abwicklung und ausführlicher persönlicher Betreuung zu wählen.
Generali Beitragsanpassung 2026 und interner Tarifwechsel
Wie alle privaten Krankenversicherer darf auch die Generali die Beiträge nur dann anpassen, wenn gesetzlich definierte Schwellenwerte bei den sogenannten auslösenden Faktoren überschritten werden. Zum 1. Januar 2026 kündigte die Generali in mehreren Tarifen Beitragserhöhungen an, die nach Einschätzung von Vergleichsportalen je nach Tarif und Altersgruppe deutlich ausfielen und insbesondere langjährig Versicherte in älteren Central-Tarifen betrafen.
Interner Tarifwechsel als Alternative
Wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist, sollte einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG in Betracht ziehen, etwa von einem älteren Central-Alttarif in die aktuelle GesundPro-Familie. Bei langjährig Versicherten lassen sich auf diese Weise nach Einschätzung unabhängiger Berater teils erhebliche Beitragsersparnisse erzielen, während die bereits angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben.
Ein Tarifwechsel innerhalb der Generali ist grundsätzlich zum nächsten Monatsersten möglich und unterliegt dabei keinen besonderen Fristen. Vor einem Wechsel sollten die genauen Leistungsunterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif sorgfältig verglichen werden, da eine reine Beitragsersparnis nicht automatisch mit einem gleichwertigen Leistungsniveau einhergeht.
Nach Einschätzung unabhängiger Berater lassen sich bei langjährig Versicherten durch einen internen Tarifwechsel teils erhebliche Einsparungen erzielen, ohne dabei auf ein vergleichbares Leistungsniveau verzichten zu müssen. Auch für ältere Versicherte mit bestehenden Vorerkrankungen bleibt ein interner Wechsel innerhalb der Generali attraktiv, da im Gegensatz zu einem Wechsel zu einem völlig neuen Versicherer keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und somit auch bestehende Vorerkrankungen dem Wechsel nicht entgegenstehen.
So gelingt der Wechsel zur Generali
Ein Neuabschluss bei der Generali folgt dem in der privaten Krankenversicherung üblichen Ablauf: Zunächst wird die passende GesundPro-Variante ausgewählt, anschließend folgt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen der Risikoprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung und Vertragsannahme kann die bestehende gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Angestellte sollten vor der Kündigung ihrer gesetzlichen Krankenkasse sicherstellen, dass ihr Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr liegt. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können dagegen unabhängig vom Einkommen jederzeit wechseln, sofern die übrigen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Da der Vertrieb der Generali maßgeblich über die Deutsche Vermögensberatung erfolgt, empfiehlt sich für Interessenten eine persönliche Beratung, um die passende Tarifvariante innerhalb der GesundPro-Familie zu finden.
Für Angestellte gilt zusätzlich: Wer erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, wird nicht automatisch zum selben Zeitpunkt versicherungsfrei, sondern erst zum 1. Januar des Folgejahres – vorausgesetzt, das Einkommen liegt auch im nächsten Jahr weiterhin über der dann geltenden Grenze. Diese Regelung überrascht viele Wechselwillige, die nach einer Gehaltserhöhung einen sofortigen Wechsel erwarten, tatsächlich aber bis zum Jahreswechsel warten müssen.
Nach erfolgreichem Wechsel zur Generali empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die eigene Tarifkombination, insbesondere nach größeren Lebensereignissen wie einer Familiengründung, einem Umzug oder einem beruflichen Aufstieg. Da sich die persönlichen Ansprüche an Leistung und Beitrag im Zeitverlauf verändern können, lohnt sich diese Überprüfung nicht nur unmittelbar nach dem Wechsel, sondern in regelmäßigen Abständen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.
Generali (ehem. Central) PKV im Gesamturteil
Die Generali Deutschland Krankenversicherung eignet sich besonders für Interessenten, die von der über hundertjährigen Erfahrung der früheren Central Krankenversicherung profitieren möchten, ohne dabei auf ein modernes, regelmäßig weiterentwickeltes Tarifsystem verzichten zu wollen. Mit GesundPro1, GesundProP und den spezialisierten Varianten für Ärzte und Studenten deckt das Unternehmen ein breites Spektrum an Zielgruppen ab.
Besonders die Vorsorgepauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr, die unabhängig vom Selbstbehalt und einer möglichen Beitragsrückerstattung ausgezahlt wird, stellt ein bemerkenswertes Leistungsmerkmal dar, das gesundheitsbewusstes Verhalten zusätzlich honoriert. Wer eine garantierte statt einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung wünscht, sollte gezielt den Tarif GesundProP in Betracht ziehen.
Für Ärzte, Zahnärzte und Studierende bietet die Generali mit GesundProMed und GesundProA zudem eigenständige, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Tarifvarianten, die im Vergleich zu einem pauschalen Einheitstarif eine passgenauere Ausgestaltung von Selbstbehaltstufen und Altersgrenzen ermöglichen. Diese Differenzierung nach Berufsgruppen und Lebensphasen ist im deutschen PKV-Markt ein verbreitetes, aber nicht selbstverständliches Vorgehen, das für die jeweilige Zielgruppe meist zu passgenaueren Konditionen führt als ein für alle Berufsgruppen identischer Standardtarif.
Ein Punkt, der vor Vertragsabschluss beachtet werden sollte, ist die für 2026 angekündigte, teils deutliche Beitragsanpassung in mehreren Tarifen. Wer bereits bei der Generali oder noch unter dem Namen Central versichert ist, sollte einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen lassen, insbesondere wenn der eigene Vertrag noch in einem der zahlreichen älteren, geschlossenen Alttarife geführt wird.
Für Familien mit Kindern gilt wie bei den meisten privaten Krankenversicherern, dass jedes Kind einen eigenständigen, individuell zu bezahlenden Vertrag benötigt. Wer sich für die Generali interessiert, sollte in jedem Fall die individuellen Beitrags- und Leistungsdaten für die eigene Situation einholen, da sich diese je nach Alter, Gesundheitszustand, Beruf und gewählter GesundPro-Variante erheblich unterscheiden können.
Wer bereits Kunde der früheren Central Krankenversicherung ist, sollte den eigenen Bestandsvertrag regelmäßig mit dem aktuellen GesundPro-Angebot vergleichen, insbesondere wenn seit dem ursprünglichen Vertragsabschluss mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte vergangen sind. Ein solcher interner Vergleich kostet in der Regel nichts und kann sowohl bei der Beitragshöhe als auch beim Leistungsumfang zu einer spürbaren Verbesserung führen, ohne dass die bereits angesparten Alterungsrückstellungen verloren gehen.
Im Vergleich zu Anbietern ohne vergleichbare historische Tiefe punktet die Generali (ehem. Central) mit über hundert Jahren Erfahrung im deutschen Krankenversicherungsgeschäft und einem entsprechend breiten Erfahrungsschatz in der Abwicklung von Leistungsfällen über verschiedenste Tarifgenerationen hinweg. Gleichzeitig bedeutet die Umfirmierung zu Generali für neue Interessenten, dass sie sich an eine relativ junge Marke im deutschen Markt wenden, auch wenn das dahinterstehende Unternehmen eine lange eigenständige Geschichte hat.
Wer sich für ein GesundPro-Produkt entscheidet, profitiert von einem modernen, kontinuierlich weiterentwickelten Tarifsystem, das im Vergleich zu vielen älteren Central-Alttarifen ein spürbar breiteres Leistungsspektrum abdeckt. Gleichzeitig sollte die konzerneigene Vertriebsstruktur über die Deutsche Vermögensberatung berücksichtigt werden, da unabhängige Versicherungsmakler in der Regel eher die Schwestermarke Dialog vermitteln als die Generali-Produkte selbst.
Insgesamt positioniert sich die Generali (ehem. Central) als Anbieter, der die Kontinuität einer über hundertjährigen Marktpräsenz mit einem modernen, kontinuierlich weiterentwickelten Tarifsystem verbindet. Wer eine klare Erstattungsstruktur mit gezielter Belohnung von Vorsorgeverhalten sucht und dabei den Vertrieb über die Deutsche Vermögensberatung als naheliegenden Zugangsweg akzeptiert, findet in der Generali einen etablierten Anbieter im deutschen PKV-Markt.
Generali (ehem. Central): die wichtigsten Punkte im Überblick
Die frühere Central Krankenversicherung firmiert seit 2020 als Generali Deutschland Krankenversicherung AG und bietet mit der Tariffamilie GesundPro ein modernes Vollversicherungssystem mit Vorsorgepauschalen und wahlweise garantierter Beitragsrückerstattung im Tarif GesundProP. Wer sich für die passende Tarifvariante entscheiden möchte, sollte die genauen Leistungsunterschiede sorgfältig vergleichen und bei Bedarf eine persönliche Beratung über die Deutsche Vermögensberatung in Anspruch nehmen.