EUROPA: reiner Spezialist für Auslandsreisekrankenversicherung

Die EUROPA Versicherung bietet keine private Krankenvollversicherung an. Das Unternehmen konzentriert sich im Gesundheitsbereich vollständig auf Auslandsreisekrankenversicherungen für Privatpersonen sowie eine Gruppenkrankenversicherung für Unternehmen. Wer eine vollständige PKV zum Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung sucht, findet bei der EUROPA daher kein passendes Angebot – wer die eigenen Wechselvoraussetzungen prüfen möchte, wird im Ratgeber zum PKV-Wechsel fündig.

TarifZielgruppeMaximale Dauer
ERK-56Privatpersonen, Einzel- und Familientarif56 Tage je Reise
ERK-VVerlängerung bei längeren Aufenthalten365 Tage (ab 65 Jahren: 90 Tage)
GK-4Unternehmen (Gruppenkrankenversicherung)Nach Vereinbarung

Für alle, die gezielt einen zuverlässigen Schutz für Auslandsreisen suchen, ohne dabei ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland zu verändern, bietet die EUROPA mit ihrem fokussierten Portfolio eine unkomplizierte Lösung. Die enge Spezialisierung auf diesen einen Versicherungsbereich erlaubt es dem Unternehmen, die eigenen Tarife sehr genau auf die typischen Bedürfnisse von Reisenden zuzuschneiden.

Diese bewusste Fokussierung unterscheidet die EUROPA von vielen anderen Anbietern auf dieser Seite, die ihr Zusatzversicherungsportfolio über mehrere Leistungsbereiche wie Zahn, Krankenhaus, Pflege und Ausland gleichzeitig ausbauen. Wer neben dem Auslandsschutz auch weitere Absicherungen sucht, etwa eine Zahnzusatzversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung für den Inlandsgebrauch, muss dafür einen zusätzlichen, spezialisierten Anbieter heranziehen, da die EUROPA in diesen Bereichen kein eigenes Angebot bereithält.

Gerade diese Spezialisierung kann aber auch ein Vorteil sein: Wer ausschließlich eine zuverlässige Absicherung für Auslandsreisen sucht, muss sich nicht durch ein umfangreiches, möglicherweise unübersichtliches Gesamtportfolio arbeiten, sondern findet bei der EUROPA ein klar zugeschnittenes Angebot mit überschaubarer Tarifstruktur.

EUROPA ERK-56: der Grundtarif für Reisen bis 56 Tage

Der ERK-56 ist der aktuelle Grundtarif der EUROPA Auslandsreisekrankenversicherung und bietet Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von jeweils bis zu 56 Tagen (8 Wochen) – sowohl bei privaten Urlaubs- als auch bei Geschäftsreisen.

Grundtarif

EUROPA ERK-56

  • 100 % Erstattung für ambulante ärztliche Leistungen
  • 100 % Erstattung für schmerzstillende zahnärztliche Leistungen
  • 100 % Erstattung für stationäre Heilbehandlung
  • Transport- und Rücktransportkosten ohne Obergrenze
  • Kinderbetreuungskosten bis zu 14 Tage
  • Einzeltarif bis 64 Jahre ab rund 12 Euro

Der Versicherungsschutz tritt automatisch mit dem Verlassen Deutschlands in Kraft und beginnt bei jedem neuen Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut. Wird während der Reise ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig, bleibt der Versicherungsschutz über die reguläre 56-Tage-Grenze hinaus bestehen, solange die Behandlung vor Ort andauert oder bis der Rücktransport nach Deutschland erfolgt.

Neben dem Einzeltarif bietet die EUROPA den ERK-56 auch als Familientarif an, der die gemeinsame Absicherung mehrerer Familienmitglieder unter einem Vertrag ermöglicht. Für Personen ab 65 Jahren gelten im Rahmen des Grundtarifs eigene Beitragsstufen, die dem mit dem Alter tendenziell steigenden Behandlungsrisiko Rechnung tragen.

Der Familientarif richtet sich an gemeinsam reisende Familien, unabhängig vom genauen Verwandtschaftsgrad der mitversicherten Personen, und bündelt den Versicherungsschutz für die gesamte Reisegruppe unter einem einzigen Vertrag. Dies vereinfacht sowohl den Abschluss vor Reiseantritt als auch die spätere Schadenmeldung, da im Ernstfall nur ein Vertrag statt mehrerer Einzelpolicen verwaltet werden muss.

EUROPA Rücktransport: Erstattung ohne Obergrenze

Ein zentrales Leistungsmerkmal der EUROPA-Tarife ist die Erstattung der Rücktransportkosten ohne Obergrenze. Erstattet werden die Kosten für den Rücktransport einer akut erkrankten oder durch einen Unfall verletzten versicherten Person zurück in die Bundesrepublik Deutschland.

Ärztliche Beurteilung entscheidet über den Rücktransport

Die Beurteilung, ob ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, erfolgt durch einen beratenden Arzt der EUROPA Versicherung AG in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt vor Ort. Der Rücktransport muss dabei vom Versicherer organisiert oder vorab zugesagt werden, damit die Kosten übernommen werden.

Auch die Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitung durch Fachpersonal während des Rücktransports werden übernommen, sofern diese sinnvoll und vertretbar ist oder von den zuständigen Behörden beziehungsweise der Fluggesellschaft angeordnet wird. Bei minderjährigen versicherten Personen erstattet die EUROPA darüber hinaus die Rücktransportkosten für einen Erziehungsberechtigten als Begleitperson, wobei die EUROPA nach Möglichkeit dasselbe Transportmittel für Kind und Begleitperson organisiert, ohne dass hierauf jedoch ein Rechtsanspruch besteht.

Diese Erstattung ohne Obergrenze ist gerade bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport per Ambulanzflugzeug von großer Bedeutung, da entsprechende Transporte je nach Entfernung und medizinischem Betreuungsaufwand schnell mehrere zehntausend Euro kosten können. Anbieter mit einer festen Obergrenze für Rücktransportkosten können in solchen Extremfällen eine erhebliche Deckungslücke offenlassen, die bei der EUROPA durch den Verzicht auf eine Kostenbegrenzung vermieden wird.

EUROPA ERK-V: Verlängerung auf bis zu 365 Tage

Wer länger als 56 Tage im Ausland bleiben möchte, kann den Versicherungsschutz über den Tarif ERK-V flexibel erweitern. Dieser schließt sich unmittelbar an den Grundtarif ERK-56 an und ermöglicht bei längeren Urlaubs- und Geschäftsreisen Versicherungsschutz für bis zu 365 Tage.

Kürzere Höchstdauer für Reisende ab 65 Jahren

Für Personen ab 65 Jahren ist der Versicherungsschutz im Rahmen von ERK-V auf längstens 90 Tage begrenzt, statt der vollen 365 Tage für jüngere Reisende. Wer im Rentenalter einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt plant, etwa einen längeren Winteraufenthalt im Ausland, sollte diese kürzere Höchstdauer bei der eigenen Reiseplanung von vornherein berücksichtigen.

Der Vorteil dieser zweistufigen Tarifstruktur aus ERK-56 und ERK-V: Reisende müssen bei einer ursprünglich kürzer geplanten Reise, die sich vor Ort verlängert, nicht sofort eine komplett neue Versicherung abschließen, sondern können den bestehenden Schutz nahtlos über den 56. Tag hinaus fortführen. Diese Flexibilität kann besonders bei spontanen Verlängerungen von Auslandsaufenthalten, etwa aus beruflichen Gründen, einen praktischen Vorteil bedeuten.

Auch für Personen, die einen längeren Auslandsaufenthalt von vornherein planen, etwa im Rahmen eines Sabbaticals, eines Auslandssemesters oder einer längeren beruflichen Entsendung, kann sich der direkte Abschluss der Kombination aus ERK-56 und der anschließenden ERK-V-Verlängerung lohnen. Wichtig ist dabei, den Übergang zwischen beiden Tarifen rechtzeitig zu organisieren, damit zwischen dem Ende des Grundtarifs und dem Beginn der Verlängerung keine Deckungslücke entsteht.

EUROPA bei Transportunfähigkeit: automatische Verlängerung

Ein wichtiger Schutzmechanismus der EUROPA-Tarife greift, wenn eine versicherte Person nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig ist. Ist die Rückreise aus dem Ausland ohne Gefährdung der Gesundheit nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch bis zum Wegfall dieser Transportunfähigkeit.

Kostengünstigste vertretbare Transportart

Sobald die Transportfähigkeit wiederhergestellt ist, muss bei einem vom Versicherer veranlassten Rücktransport grundsätzlich die kostengünstigste vertretbare Transportart gewählt werden, soweit medizinische Gründe dem nicht entgegenstehen. Diese Regelung schützt sowohl die Versichertengemeinschaft vor unnötig hohen Kosten als auch die betroffene Person, deren gesundheitliche Situation stets Vorrang vor reinen Kostenerwägungen hat.

Diese automatische Verlängerung bei Transportunfähigkeit ist ein wichtiges Detail, das bei einem reinen Blick auf die maximale Vertragsdauer leicht übersehen wird: Wer beispielsweise durch einen schweren Unfall im Ausland zum vereinbarten Vertragsende noch nicht reisefähig ist, steht dadurch nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz da, sondern bleibt bis zur medizinisch verantwortbaren Rückreise abgesichert.

Diese Regelung entlastet Betroffene und ihre Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation von der zusätzlichen Sorge, dass der Versicherungsschutz just in dem Moment endet, in dem die medizinische Versorgung noch nicht abgeschlossen ist. Gerade bei schweren Verletzungen mit langwierigem Heilungsverlauf, etwa nach einem Verkehrsunfall im Ausland, kann diese automatische Fortführung des Versicherungsschutzes über Wochen oder sogar Monate hinweg relevant werden.

EUROPA Kinderbetreuungskosten auf Reisen

Der Tarif ERK-56 übernimmt Kinderbetreuungskosten für bis zu 14 Tage – eine Leistung, die im Ernstfall eine erhebliche organisatorische und finanzielle Entlastung bedeuten kann.

Absicherung für Familien im Ernstfall

Erkrankt oder verunglückt ein Elternteil während einer gemeinsamen Auslandsreise so schwer, dass eine Betreuung der mitreisenden Kinder vorübergehend nicht mehr möglich ist, übernimmt die EUROPA die Kosten für eine organisierte Kinderbetreuung vor Ort. Diese Leistung ergänzt den reinen medizinischen Kostenschutz um einen praktischen, familienbezogenen Baustein, der bei einfacheren Auslandsreisekrankenversicherungen anderer Anbieter mitunter fehlt.

Für Familien, die gemeinsam ins Ausland reisen, kann diese Zusatzleistung ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Wahl der passenden Reisekrankenversicherung sein, da im Ernstfall nicht nur die medizinische Versorgung des erkrankten Elternteils, sondern auch die Versorgung der Kinder sichergestellt werden muss.

Die Organisation einer kurzfristigen Kinderbetreuung im Ausland stellt betroffene Familien vor besondere Herausforderungen, da vertraute Betreuungspersonen wie Großeltern oder Freunde vor Ort meist nicht verfügbar sind. Die EUROPA übernimmt in einem solchen Fall nicht nur die Kosten, sondern unterstützt nach Möglichkeit auch bei der praktischen Organisation einer geeigneten Betreuungslösung, bis die Familie wieder gemeinsam reisefähig ist.

EUROPA GK-4: Gruppenkrankenversicherung für Unternehmen

Neben den Tarifen für Privatpersonen bietet die EUROPA mit GK-4 eine Gruppenkrankenversicherung für Unternehmen an, die ihren Mitarbeitenden einen Auslandsreiseschutz zur Verfügung stellen möchten.

Umstellung auf den neuen Tarif GK-4

Unternehmen, die bereits eine Gruppenkrankenversicherung bei der EUROPA abgeschlossen haben, können auf den neuen Tarif GK-4 umstellen, der nach Angaben der EUROPA einen erweiterten Leistungsumfang und mehr Sicherheit auf Reisen bietet. Interessierte Unternehmen können über einen Anforderungsbogen ein individuelles Angebot einholen, das auf die jeweilige Mitarbeiterstruktur und das jeweilige Reiseprofil des Unternehmens zugeschnitten wird.

Für Unternehmen mit häufig ins Ausland reisenden Mitarbeitenden, etwa im Vertrieb oder in international tätigen Projektteams, kann eine zentrale Gruppenkrankenversicherung wie GK-4 gegenüber individuellen Einzelverträgen sowohl organisatorische als auch finanzielle Vorteile bieten, da sich der Verwaltungsaufwand auf einen einzigen Rahmenvertrag konzentriert.

EUROPA Alttarife: Umstellung von EVJ und AMC auf ERK-56

Wie bei vielen etablierten Versicherern hat auch die EUROPA im Laufe der Zeit mehrere Tarifgenerationen für die Auslandsreisekrankenversicherung eingeführt. Ältere Bestandstarife wie EVJ und AMC wurden inzwischen durch den moderneren ERK-56 abgelöst.

Bequeme Online-Umstellung auf den aktuellen Tarif

Wer noch einen älteren Reisekranken-Tarif wie EVJ oder AMC besitzt, kann diesen bequem per Online-Antrag auf den neuen, verbesserten Tarif ERK-56 umstellen. Die EUROPA stellt dafür auf ihrer Website auch einen direkten Tarifvergleich zwischen ERK-56 und AMC zur Verfügung, sodass Bestandskunden die Leistungsunterschiede vor der Umstellung nachvollziehen können.

Für Bestandskunden in einem der älteren Tarife lohnt sich ein Blick auf diesen Vergleich in jedem Fall, da neuere Tarifgenerationen in der Regel von aktualisierten Leistungsbedingungen und einer zeitgemäßeren Ausgestaltung profitieren, etwa bei der Höhe der Erstattung für Rücktransport- oder Kinderbetreuungskosten.

Eine Umstellung auf den aktuellen Tarif ist in der Regel kostenneutral oder sogar mit einer Beitragsersparnis verbunden, da neuere Tarifkalkulationen häufig von effizienteren Verwaltungsprozessen und einer größeren, besser durchmischten Versichertengemeinschaft profitieren. Wer sich unsicher ist, ob der eigene Bestandstarif noch dem aktuellen Marktstandard entspricht, sollte den direkten Leistungsvergleich zwischen dem eigenen Alttarif und ERK-56 nutzen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung auch in Europa sinnvoll ist

Auch innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland häufig nur eine Grundversorgung nach dem jeweiligen Sozialversicherungssystem des Gastlandes.

Rücktransport bleibt eine typische Deckungslücke

Wird die Europäische Krankenversicherungskarte im Ausland nicht akzeptiert oder handelt es sich um Leistungen oberhalb der landesüblichen Regelversorgung, bleiben Urlauber häufig ganz oder teilweise auf den Kosten sitzen. Besonders der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Deutschland ist über die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt – ein Punkt, den eine private Auslandsreisekrankenversicherung wie die EUROPA gezielt schließt.

Auch für privat Krankenversicherte kann eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein: Wird im Rahmen der eigenen Vollversicherung im Ausland eine Behandlung in Anspruch genommen, kann dies unter Umständen den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung im laufenden Jahr gefährden. Über eine eigenständige Reisekrankenversicherung wie den ERK-56 lässt sich dieses Risiko umgehen, da die Leistungen dort unabhängig von der Hauptversicherung abgerechnet werden.

Außerhalb Europas verschärft sich diese Problematik zusätzlich: In vielen Ländern außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, etwa in weiten Teilen Asiens oder Nordamerikas, übernimmt weder die gesetzliche noch häufig die private Krankenversicherung automatisch Kosten vor Ort. Wer regelmäßig auch außerhalb Europas verreist, sollte bei der Tarifwahl daher besonders genau auf den geografischen Geltungsbereich der jeweiligen Auslandsreisekrankenversicherung achten.

Die EUROPA als Direktversicherungsmarke der Continentale

Die EUROPA Versicherung AG mit Sitz in Köln gehört seit 1982 zur Continentale Versicherungsgruppe, einem der größten deutschen Versicherungsverbünde auf Gegenseitigkeit. Innerhalb dieser Gruppe agiert die EUROPA als eigenständige Direktversicherungsmarke, die sich auf günstige Direkttarife für den Privatkundenmarkt konzentriert.

Direktversicherer statt klassischem Außendienst

Als Direktversicherungsmarke setzt die EUROPA stärker auf den unmittelbaren Online-Abschluss als auf ein klassisches, flächendeckendes Netz an Vertretern vor Ort. Diese Ausrichtung erlaubt es dem Unternehmen, die eigenen Verwaltungskosten vergleichsweise niedrig zu halten und die Tarife entsprechend günstig zu kalkulieren, was sich insbesondere beim Einstiegspreis des Grundtarifs ERK-56 von rund 12 Euro widerspiegelt.

Neben der Auslandsreisekrankenversicherung bietet die EUROPA innerhalb der Continentale-Gruppe auch weitere Versicherungssparten an, darunter Risikolebens-, Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Für den Gesundheitsbereich im engeren Sinne bleibt die Auslandsreisekrankenversicherung jedoch das zentrale und praktisch einzige Produkt der EUROPA.

Diese breite Aufstellung über mehrere Versicherungssparten hinweg kann für Kunden insofern von Vorteil sein, als sie auf eine insgesamt solide wirtschaftliche Basis des Gesamtkonzerns hindeutet. Wer bereits andere Versicherungen bei der EUROPA oder der Continentale abgeschlossen hat, findet mit der Auslandsreisekrankenversicherung eine passende Ergänzung aus derselben Unternehmensgruppe, ohne für diesen speziellen Bedarf einen völlig neuen Anbieter aufsuchen zu müssen.

EUROPA im Gesamturteil

Die EUROPA eignet sich ausschließlich für Reisende, die gezielt eine zuverlässige Absicherung für Auslandsaufenthalte suchen – nicht für Interessenten, die eine private Krankenvollversicherung wechseln möchten. Innerhalb dieses fokussierten Bereichs überzeugt die EUROPA mit einer klaren, zweistufigen Tarifstruktur aus ERK-56 und ERK-V sowie einer Rücktransport-Erstattung ohne Obergrenze, die bei schwereren Erkrankungen oder Unfällen im Ausland entscheidend sein kann.

Besonders die automatische Verlängerung des Versicherungsschutzes bei Transportunfähigkeit sowie die Übernahme von Kinderbetreuungskosten zeigen, dass die EUROPA bei der Tarifgestaltung nicht nur die reine medizinische Kostenerstattung, sondern auch praktische Ausnahmesituationen mitgedacht hat. Für Unternehmen mit international reisenden Mitarbeitenden bietet die Gruppenkrankenversicherung GK-4 zudem eine zentrale Lösung.

Für alle, die neben dem Auslandsschutz auch eine private Krankenvollversicherung oder weitere Krankenzusatzprodukte für den Inlandsgebrauch suchen, ist die EUROPA mangels entsprechendem Angebot nicht die passende Wahl – hier sollte ein Vergleich mit spezialisierten Vollversicherern oder breiter aufgestellten Zusatzversicherern erfolgen. Wer dagegen gezielt und unkompliziert eine Auslandsreisekrankenversicherung sucht, findet in der EUROPA einen etablierten und auf diesen Bereich spezialisierten Anbieter innerhalb der Continentale-Gruppe.

Insgesamt positioniert sich die EUROPA als Anbieter, der bewusst auf ein einziges, dafür besonders sorgfältig ausgearbeitetes Kernprodukt setzt, statt ein möglichst breites Krankenzusatzportfolio anzubieten. Diese Konzentration zeigt sich sowohl in der durchdachten zweistufigen Tarifstruktur als auch in Details wie der automatischen Verlängerung bei Transportunfähigkeit und der Übernahme von Kinderbetreuungskosten, die über die reine medizinische Kostenerstattung hinausgehen.

EUROPA: die wichtigsten Punkte im Überblick

Die EUROPA bietet mit ERK-56 und ERK-V eine zweistufige Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport-Erstattung ohne Obergrenze, ergänzt durch die Gruppenkrankenversicherung GK-4 für Unternehmen. Eine private Krankenvollversicherung gehört nicht zum Angebot. Wer sich für die passende Reisedauer und Tarifkombination entscheiden möchte, sollte die genauen Leistungsunterschiede zwischen den Tarifstufen sorgfältig mit der eigenen Reiseplanung abgleichen.