Letzte Aktualisierung: 04.03.2024

 

Private Krankenversicherung Wechsel 2024 | PKV Wechsel

Private Krankenversicherung - Wechsel von der GKV zur PKV für Angestellte

Jedes Jahr wird der Wechsel von der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zur PKV (Private Krankenversicherung) schwerer, da die sog. Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr erneut angehoben wird. Das dann dafür nötige Bruttoarbeitsentgelt muss mindestens einmal über dieser Versicherungsgrenze liegen (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG). Die JAEG liegt in diesem Jahr 2024 bei 52500 Euro jährlich. Der Gesetzgeber schreibt also vor, dass diese Versicherungspflichtgrenze überschritten werden muss, damit ein Angestellter die Möglichkeit hat, von der GKV in die PKV zu wechseln. Bei einem Einkommen unterhalb dieser Grenze ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV für Angestellte nicht möglich. Reicht das Gehalt aus, müssen die Interessenten gegenüber ihrer GKV eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten.

Wechsel zur PKV für Selbstständige, Freiberufler und Beamte

Private Krankenversicherung Wechsel
Private Krankenversicherung Wechsel von
der GKV in die PKV Krankenversicherung
Die gleiche Frist gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, nur dass Angehörige dieser Gruppen ohne Nachweis eines bestimmten Verdienstes jederzeit zur PKV übertreten können, da sie versicherungsfrei sind. Auch Beamten ist der Wechsel prinzipiell jederzeit möglich. Für Berufseinsteiger entscheidet die voraussichtliche Höhe des ersten Jahresgehalts darüber, ob die Option des Versicherungsschutzes in der PKV besteht.

Generell gilt, dass der Schutz in der PKV gegenüber jenem der GKV meistens wesentliche Leistungsvorteile mit sich bringt. Oftmals kommen sogar beträchtliche finanzielle Ersparnisse hinzu. Auch ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen kann sich finanziell lohnen. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass unter Umständen aufgebaute Altersrückstellungen verloren gehen können, sofern der alte PKV Vertrag noch vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurde. Um sicher zu gehen, sollten Interessenten PKV Tarifwechsel nur mit der Unterstützung unabhängiger PKV Berater vornehmen. Sollten Sie Hilfe bei einem PKV Wechsel benötigen, senden Sie uns einfach eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage.

Wechsel zur PKV - Voraussetzungen

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel zur PKV erfüllt, sind die Annahmekriterien eines jeden PKV-Unternehmen relevant. Mit dem Beantragen des Versicherungsschutzes muss sich der Interessent der jeweiligen Risikoprüfung der gewünschten PKV unterziehen. In diesem Rahmen prüft die PKV zum einen die Bonität des Antragstellers und holt zum anderen Auskünfte über dessen Gesundheitszustand ein. Anhand des Ergebnisses wird der potenzielle Versicherer entscheiden, ob die vorliegenden Krankheitsbilder einen Versicherungsschutz ermöglichen. Ist dies der Fall, wird die PKV entscheiden, ob die Prämie aufgrund der Erkrankung um einen sogenannten Risikozuschlag erhöht werden muss oder ob Leistungen, die die vorliegende Krankheit betreffen, generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Handelt es sich um eine sehr schwere Krankheit, steht es der PKV frei, den Antrag auf Versicherung abzulehnen.

Zu beachten beim Wechsel in die PKV

Wer von der GKV in die PKV wechseln möchte, sollte einige Punkte beachten. Der Interessent muss von seiner GKV Versicherungsfreiheit attestiert bekommen. Dies geschieht, indem der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers der GKV meldet, dass dessen Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Im Anschluss daran wird der Versicherungsnehmer von seiner GKV eine schriftliche Bestätigung über seine freiwillige Mitgliedschaft erhalten. Hierdurch sind die formalen Bedingungen für einen Wechsel in die PKV erfüllt. Das Wechseln zu einer PKV ist dann 14 Tage lang rückwirkend möglich. Verstreicht diese Frist, gilt die ordentliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein weiterer Schritt sollte es sein, sich ausgiebig über die aktuellen Tarife und Leistungspakete diverser privater Versicherer zu informieren. Dann sollte man nicht darauf verzichten, den Versicherungsschutz gleich bei mehreren Unternehmen zeitgleich zu beantragen. Liegen mehrere Angebote von privaten Versicherern vor, muss der Versicherungsnehmer seine Optionen gut abwägen und sich dann für ein Angebot entscheiden. Erst, wenn dies geschehen ist, sollte die Mitgliedschaft in der GKV schriftlich gekündigt werden. Im Rahmen dieser Kündigung muss auch die Versicherungsbestätigung der neuen PKV vorgelegt werden. Schlussendlich sollte der Versicherungsnehmer einen Nachweis über seine Versicherungszeiten in der GKV anfordern und dieses Formular seiner PKV zusenden.

 

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Datum: 08.03.2024. Bewertung: 5/5
Meinung: „Alles ist sehr gut gelaufen. Schnelle Kontaktaufnahme durch 2 Berater (ich hatte noch einen zweiten Angebotswunsch angegeben). Nach jeweils kurzen Telefonaten sendete man mir meine gewünschen Angebote per Mail. Habe mich im Moment aber noch nicht entschieden."

Datum: 04.03.2024. Bewertung: 4/5
Meinung: „Die Beratung am Telefon erschien mir durchaus kompetent und der Berater war sehr freundlich, ohne Verkaufsdruck. Das Angebot wollte ich per Email haben. Sieht soweit in Ordnung aus, ich möchte aber noch weiter vergleichen."

Datum: 04.03.2024. Bewertung: 5/5
Meinung: „Bin wirklich sehr zufrieden! Angebot war enorm günstig. Hatte mir bereits einige Angebote angefordert, aber das von Herrn Lorenz mit nur 135,- Gesamtbeitrag war nochmal deutlich billiger als die anderen. Und das obwohl ich hier sogar noch höhere Zahnleistungen habe."

 

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