Letzte Aktualisierung: 04.03.2024

 

Private Krankenversicherung | Wechsel in die PKV 2024

Private Krankenversicherung 2024 - Vorteile und Voraussetzungen für die PKV

In der Bundesrepublik Deutschland sind fast 9 Mio. Personen in einer PKV (Private Krankenversicherung) versichert, sogar 22 Mio. Menschen verfügen über eine private Krankenzusatzversicherung. Günstige PKV Tarife und umfassende Leistungspakete machen zahlreiche private Krankenversicherungen zur attraktiven Alternative gegenüber der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung; gesetzliche Krankenkasse). Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist jedoch nicht jedem möglich. Wer für eine private Krankenversicherung in Frage kommt, ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die entscheidenden Faktoren sind im Wesentlichen der Beruf und / oder das Einkommen bzw. ggf. beide Faktoren in Kombination. Doch müssen nicht nur diese sozialrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, beim Übertritt in eine PKV ist zudem der Gesundheitszustand des Antragstellers von Bedeutung. Wer gesund in die PKV wechseln möchte, kann von günstigeren Tarifen profitieren, als ein Interessent mit Vorerkrankungen. Sollte der Wechsel in die PKV rein formal möglich sein, sollten gesetzlich Krankenversicherte sich diesen Schritt dennoch genau überlegen und beispielsweise ihre Familienplanung in den Entscheidungsprozess einbeziehen.

Private Krankenversicherung Wechsel - Wechsel von der GKV zur PKV

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung - PKV
Hochwertiger Schutz im Krankheitsfall
Ein Wechsel von der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zur PKV (Private Krankenversicherung) kann für viele Personen durchaus Sinn machen. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet die PKV (Private Krankenversicherung) in der Regel wesentliche Vorteile, wie z.B. deutlich hochwertigere Behandlungen und Untersuchungen, die Möglichkeit, auf teure Maßnahmen und Medikamente zurück zu greifen (welche in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden), die Optionen einer Chefarztbehandlung (bzw. wahlärztliche Behandlung), das Recht auf ein Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten, Keramik-Zahnersatz oder auch die Behandlung durch Heilpraktiker.

Viele zusätzliche Leistungspunkte machen das Angebot der privaten Krankenversicherungen insgesamt meist deutlich attraktiver und auch leistungsstärker als das der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem gelten für privat Versicherte nicht die gleichen mitunter sehr langen Wartezeiten in Arztpraxen. Bei Fachmedizinern stehen fast immer zeitnahe Termine für privat Versicherte zur Verfügung, für welche gesetzlich Versicherte Menschen teilweise viele Monate warten müssen.

PKV (Private Krankenversicherung) Voteile gegenüber der GKV (Krankenkasse)

Diese Vorteile sind darauf zurückzuführen, dass Ärzte für die Behandlung von sogenannten Privatpatienten attraktivere Vergütungen erhalten. Welche Leistungen innerhalb der PKV abgedeckt werden sollen, kann individuell festgelegt und auch zu einem späteren Zeitpunkt verändert werden. Die gewählten Leistungen werden vertraglich festgehalten und können seitens der Versicherung nicht - wie in der GKV - gekürzt werden. Jene Leistungen sind dem Versicherungsnehmer demnach auch in Zukunft garantiert. Soll der Leistungsumfang allerdings erweitert werden, steht es dem Versicherer frei, von seinem Kunden eine neue Gesundheitsprüfung einzufordern. Gut beraten ist demnach, wer seinen Versicherungsbedarf bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kennt und einen entsprechend soliden Schutz mit seinem Anbieter vereinbart. Denn sollte der Patient im Laufe der Zeit gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, kann sein Privatversicherer ihm einen hochwertigeren Schutz vorenthalten. Alternativ steht es jedem PKV Versicherten frei, einen sog. Optionstarif abzuschließen, welcher ihm die Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert.

PKV für Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Beamte, Ärzte, Studenten

Private Krankenversicherung Beamte Lehrer
Private Krankenversicherung für Beamte
PKV Beihilfe - PKV für Lehrer
Die PKV ist besonders für Beamte sehr lukrativ, da der Staat diesem Personenkreis eine sogenannte Beihilfe gewährt. Dies bedeutet, dass Beamte nur die nach diesem Zuschuss noch bleibenden Restkosten versichern müssen. Auf die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler trifft die Versicherungspflicht in der GKV nicht zu. Auch sie können jederzeit in eine PKV wechseln, wenn sie die vorgegebenen Kündigungsfristen einhalten und sich somit bessere Behandlungen, höherwertige Untersuchungen und Medikamente sichern. Werden Publizisten und Künstler jedoch innerhalb der Künstlersozialkasse, kurz KSK, abgesichert, so sind diese versicherungspflichtig in der GKV. Diese so entstehende Versicherungspflicht kann auf Antrag aber aufgehoben werden.

Für die verschiedenen Personengruppen bzw. Berufsgruppen gibt es auch unterschiedliche Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen für die PKV. Wollen sich bspw. Ärzte in der PKV versichern, ist entscheidend, ob sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden oder als Freiberufler praktizieren. Ist letzteres der Fall, können sie jederzeit in die PKV übertreten, da sie im Rahmen der GKV versicherungsfrei sind, also freiwillig versichert. Liegt ein Arbeitsvertrag vor, ist wie bei anderen Arbeitnehmern auch die Versicherungspflichtgrenze zu beachten. Studierende gelten mit dem Einschreiben an einer Universität als GKV-versicherungspflichtig. Innerhalb von drei Monaten können sie sich jedoch in einer PKV versichern lassen. Ebenso hat dies Gültigkeit, wenn der Studierende mehr als 365 Euro monatlich verdient oder er nicht mehr im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert werden kann.

PKV Wechsel - Voraussetzungen für den Wechsel von der GKV zur PKV

Prinzipiell ist der Wechsel in die PKV nur möglich, wenn ein Interessent zu folgenden Gruppen gehört: Er ist Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst, der die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, er zählt zur Berufsgruppe der Beihilfeberechtigten und ist demnach Richter, Abgeordneter in Bundestag oder Landtag oder Beamter oder er ist freiberuflich oder selbstständig tätig. Bei Letzteren spielt das Einkommen für die Option des Wechsels keine Rolle. Sollte eine Zuordnung zu einer dieser Gruppen nicht möglich sein, ist der Interessent zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet.

Private Krankenversicherung Voraussetzungen
Private Krankenversicherung Wechsel
Voraussetzung für den Wechsel in die PKV
Wer in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln möchte, muss also laut Gesetzgeber spezielle Voraussetzungen erfüllen. Im Allgemeinen ist der Übertritt in die PKV allen möglich, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig sind. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie nur in die PKV wechseln können, wenn sie die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) mit ihrem Bruttojahresgehalt überschreiten. Diese Grenze liegt derzeit im Jahr 2024 bei 52200 Euro. Demzufolge ist bereits Berufseinsteigern der Schutz durch eine private Krankenversicherung möglich, wenn ihr erstes Jahresgehalt diese Grenze voraussichtlich überschreiten wird. Darüber hinaus steht die PKV Selbstständigen, Beamten und Freiberuflern offen. Beamte und Anwärter müssen kein bestimmtes Einkommen erzielen, um PKV-versichert zu werden. Die Inanspruchnahme dieses Versicherungsschutzes ist ihnen jederzeit möglich, da sie nicht versicherungspflichtig in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind, sondern freiwillig versichert.

Vor einem Übertritt in die PKV muss man sich darüber im Klaren sein, dass es hiernach nicht in jedem Fall mehr möglich ist, diese Entscheidung zu revidieren. Das gesetzliche Krankenversicherungssystem bleibt dem Interessenten danach in der Regel zunächst einmal verwehrt. Im Falle einer Arbeitslosigkeit oder wenn der Verdienst später unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, auch Einkommensgrenze oder Versicherungspflichtgrenze genannt) liegt, kann (oder vielmehr muss) der Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass er sein 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mit dem Basistarif der PKV konnte allerdings ein Sozialtarif ins Leben gerufen werden, mithilfe dessen die PKV im Rentenalter auf diesen Basistarif umgestellt werden kann. In diesem Fall richtet sich der PKV-Beitrag nach dem per Gesetz festgeschriebenen Maximalbeitrag der Krankenversicherungen.

PKV Beiträge im Alter - Private Krankenversicherung ist auch im Rentenalter bezahlbar

Krankenversicherungen (sowohl die private Krankenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung) müssen damit kalkulieren, dass die Kosten mit zunehmendem Alter eines Versicherten höher werden. Für diesen Fall werden in der PKV (anders als in der GKV) sogenannte Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen genannt) gebildet. Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages ist dieser Kostenanstieg in zukünftigen Jahren also bereits berücksichtigt worden. In der gesamten privaten Krankenversicherungsbranche sind mittlerweile schätzungsweise 150 Mrd. Euro Altersrückstellungen gebildet worden. Mit dieser Vorsorge verfügen die Versicherer über immense Finanzmittel, die den Versicherten in Form von Beitragsentlastungen zugute kommen. Vordergründig sollten die Altersrückstellungen den Konsequenzen zukünftig steigender Kosten entgegengebracht werden können. Wer seinen PKV Versicherer wechselt, kann die gebildeten Altersrückstellungen seit dem Jahr 2009 im Falle eines Neuvertrags zum neuen PKV Unternehmen mitnehmen (sog. Portabilität der PKV Altersrückstellungen).

Private Krankenversicherung für Kinder

Private Krankenversicherung Kinder Familienversicherung
Private Krankenversicherung für Kinder -
Keine PKV Familienversicherung
Sollen Kinder innerhalb der PKV versichert werden, sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Generell soll das Kind bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert werden. In Einzelfällen kann es hierbei jedoch zu Ausnahmen kommen. Während die Mitversicherung in der GKV für Kinder meist beitragsfrei in der Familienversicherung erfolg, wird in der PKV eine separate Versicherungsprämie fällig. Die sogenannte Kindernachversicherung in der PKV bedarf keiner gesonderten Gesundheitsprüfung, auch darf der PKV Versicherer keinen Zuschlag erheben, sofern das Neugeborene innerhalb von 2 Monaten ab Geburt nachgemeldet wird, sofern der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher ist, als jener des Elternteils und sofern das Elternteil mindestens 6 Monate bei jeweiligen PKV Unternehmen versichert ist. Wenn der Ehepartner eines Privatversicherten über keinen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügt bzw. keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, kann das Kind unter Umständen ebenfalls privat krankenversichert werden.

Private Krankenversicherung Voraussetzung - Gesundheitszustand

Unabhängig davon, welcher Berufsgruppe ein potenzieller Versicherungsnehmer angehört: Jede PKV entscheidet gemäß ihren eigenen Annahmebedingungen, wem sie Versicherungsschutz anbietet und wem nicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und stimmt auch die PKV zu, kann der Interessent unter Wahrung einer Kündigungsfrist von der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, in die PKV wechseln. Werden einige Bedingungen des Gesetzgebers nicht erfüllt, bleibt dem GKV-Versicherten lediglich die Option, bestimmte private Zusatzversicherungen abzuschließen.

Private Krankenversicherung Gesundheit
Private Krankenversicherung Antrag -
Gesundheit als wesentlicher Faktor
Einige Versicherer sind dazu übergegangen, Angehörige spezieller Berufsgruppen gänzlich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Ausschlaggebend ist hier in der Regel eine höhere Häufigkeit von Schäden oder eine nur schwach ausgeprägte Bestandsfähigkeit. Dies bedeutet, dass Versicherte der betreffenden Berufsgruppe tendenziell schon nach einer kurzen Zeitspanne den Versicherer wechseln. Im Zuge der Antragstellung prüft die PKV auch das finanzielle Risiko, das von dem zu Versichernden für die Versicherungsgemeinschaft ausgeht. Befindet sich ein Antragsteller beispielsweise in einem Mahnverfahren, wird die PKV ihm keinerlei Versicherungsschutz gewähren. Schließlich ist es der PKV aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht nicht mehr möglich, dem Neuversicherten zu kündigen, wenn dieser mit seinen Beitragszahlungen in Rückstand gerät.

Der Gesundheitszustand des Antragstellers bleibt das wichtigste Annahmekriterium in der PKV. Leidet der potenzielle Versicherungsnehmer an bestimmten Vorerkrankungen, werden in der Regel auf den tariflichen Beitrag Risikozuschläge aufgeschlagen. Eine weitere Möglichkeit der PKV besteht darin, bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz auszuschließen. Eine gänzliche Ablehnung steht der PKV ebenso frei. Beim Basistarif, der jeder PKV vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, verhält es sich jedoch anders: eine mangelnde Zahlungsfähigkeit oder ein schlechter Gesundheitszustand dürfen hier nicht zu einer Ablehnung führen. Die PKV-Beiträge werden versicherungsmathematisch u.a. anhand der Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang errechnet.

PKV Tipp: Nicht nur PKV Beiträge, sondern vor allem PKV Leistungen beachten

Ein wichtiger Tipp: Achten Sie bei der Auswahl Ihrer PKV nicht ausschließlich auf die Beiträge, sondern besonders auf die Leistungsunterschiede in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Denn hier liegen oft die Schwachstellen mancher PKV Tarife verborgen. Verbraucherschützer raten dazu, sich dabei von unabhängigen PKV Experten unterstützen zu lassen. Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach dem für Sie besten PKV Angebot und hoffen, dass wir Sie mit dieser PKV Informationsseite bei Ihrem Vorhaben unterstützen können. Bei Beratungsbedarf senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage.

Expertenseite zur PKV Private Krankenversicherung - Unser Ziel

Mit dieser PKV-Spezialseite haben wir versucht, Ihnen die wichtigsten Informationen zur Privaten Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen, damit Sie herausfinden können, worauf es bei der Wahl des für Sie passenden PKV Tarifs ankommt. Denn besonders in den letzten Jahren hat eine Vielzahl an Angeboten zur PKV den Markt förmlich überschwemmt und für Kunden die Suche nach den passenden Tarifen zur PKV dadurch äußerst schwierig gestaltet. Ständige sog. Gesundheitsreformen tragen zusätzlich maßgeblich zur großen Verwirrung im Bereich der PKV bei. Auf dieser PKV Expertenseite erhalten Sie somit eine Fülle an wichtigen Informationen für den Bereich der PKV (Private Krankenversicherung). Sie finden hier umfassende Tipps für die Tarifauswahl einer Privaten Krankenversicherung, außerdem Insiderinformationen, Besonderheiten in der PKV und vieles mehr.

Ebenso können Sie sich über die Grundlagen für den Bereich Krankenversicherung informieren und bei dieser Gelegenheit die Unterschiede zwischen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) in Erfahrung bringen. Im Rahmen der Grundlageninformationen zur Krankenversicherung, haben wir neben den gesetzlichen Regelungen, auch eine große Rubrik mit Fragen und Antworten zum Thema Gesetzliche und Private Krankenversicherung für Sie zusammengestellt. Zudem geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie bei Ihrer Suche nach einer passenden Privaten Krankenversicherung am besten vorgehen und worauf Sie bei PKV - Tarifen besonders achten sollten.

Gerne können Sie bei uns auch ein PKV Angebot und einen Vergleich anfordern oder auf Wunsch können Sie sich von einem PKV Experten beraten lassen - kostenfrei, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

 

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